Hallo zusammen,
Energiepolitik stützt sich auf Studien, und die kommen meist von einer Handvoll Beratungshäuser — darum ging es in der Ausgabe am Mittwoch, zusammen mit vier Vorgängen aus diesem Jahr: ein Lobbypapier, das erst nach einer Presseanfrage im Register landete; eine Studie zur regionalen Wertschöpfung, die ohne Mitteilung auf die Ministeriumsseite gestellt wurde; Millionen für externe Beratung, kritisiert im eigenen Haus; ein Monitoringbericht, in dem Batteriespeicher praktisch nicht vorkommen.
Heute derselbe Vorgang, anderes Haus — und diesmal mit einer Frist, die dich betrifft.
Die Bundesnetzagentur schreibt gerade neu, wie die Netzentgelte berechnet werden. Das sind rund 37 Milliarden Euro im Jahr und etwa dreißig Prozent deiner Stromrechnung. Für diese Regel hat die Behörde ein eigenes Gutachten bestellt: 251 Seiten, fertig am 31. Juli. Sechs Tage später kam ihr eigener Entwurf heraus, 198 Seiten.
Beide Dokumente sind öffentlich. Wir haben sie nebeneinandergelegt. Die Abweichungen gehen alle in dieselbe Richtung: Überall dort, wo Verbraucher ein Preissignal bekommen könnten, bleibt der Entwurf hinter der Empfehlung zurück — begründet damit, dass wir darauf ohnehin nicht reagieren.
Frist: 18. September Die Bundesnetzagentur legt gerade neu fest, wer die Stromnetze bezahlt — und für Verbraucher soll dabei kein Preissignal ankommen. Du kannst dazu Stellung nehmen, in wenigen Minuten. |
◆
Der Satz, um den es geht
Das Gutachten empfiehlt, das zeitabhängige Preissignal auf alle Verbraucher anzuwenden — und wenn es technisch klemmt, eben gestaffelt anzufangen.
Im Entwurf steht hingegen:
„Von der Bildung und Abrechnung dynamischer Netzentgelte für Letztverbraucher sieht die Bundesnetzagentur zunächst ab."
Aus einem Später wird ein Nie: kein Datum, kein Kriterium, kein Prüfzeitpunkt. Für Speicher steht ein Zeitplan im Text, für Kraftwerke steht einer im Text. Für Haushalte und Ladepunkte steht nichts.
Die Begründung dafür umfasst drei Sätze. Der mittlere ist der wichtigste Satz dieser Ausgabe.
◆
Der Satz über dich
„äußerst heterogene Nutzergruppe, mit teils sehr geringer Preissensitivität"
Das ist eine Aussage über Menschen, nicht über Technik, Kosten oder Netzstabilität. Wer sein Auto netz- oder systemdienlich lädt, wer die Waschmaschine in die Mittagssonne legt, wer den Speicher füllt, wenn Wind weht — der liest hier, dass er als jemand geführt wird, der auf Preise ohnehin nicht schaut.
Gemessen hat das niemand.
◆
Fünf weitere Stellen, alle in dieselbe Richtung
Es blieb nicht bei dieser einen Abweichung.
Dein Dach. Wer selbst Strom erzeugt, soll einen Aufschlag auf den Grundpreis zahlen.
Das Gutachten empfiehlt, ihn „proportional zur Leistung der Eigenerzeugungsanlage" zu bemessen, und nennt die pauschale Variante ausdrücklich diejenige mit der geringsten „Treffgenauigkeit".
Der Entwurf nimmt die Pauschale: 70 bis 90 Prozent Aufschlag auf den Grundpreis — gleich viel für zweieinhalb wie für fünfundzwanzig Kilowatt auf dem Dach.
Wie viel das in Euro ausmacht, steht im Entwurf nicht. Es hängt am Grundpreis des eigenen Netzgebiets, und auf den sollen künftig 20 bis 40 Prozent der Netzerlöse entfallen — je höher dieser Anteil, desto schwerer wiegt der Aufschlag. Bezahlt wird er dafür, dass jemand investiert hat, um selbst etwas beizutragen.
Wohin diese Erlöse fließen, haben wir uns angesehen: Allein die festgelegte Verzinsung des Eigenkapitals der Netzbetreiber macht 6,9 Milliarden Euro im Jahr aus. Sechs Beiträge dazu stehen im Blog, die Sammelausgabe kommt am Mittwoch.
Dasselbe, zweite Wirkung.
Das Gutachten warnt wörtlich, er „sollte nicht als ein Einspeiseentgelt für Prosumer missverstanden werden".
Im Entwurf ist er genau das: Wer ihn zahlt, zahlt dafür kein Einspeiseentgelt. Also doch ein Einspeiseentgelt — es heißt im Entwurf nur Grundpreisaufschlag.
Bürgerprojekte.
Das Gutachten hält das Einspeiseentgelt für „nicht zwingend" und nennt für Regionen mit viel Erzeugung ein bestehendes Instrument „das geeignetere".
Der Entwurf führt es ein, ab 30 Kilowatt — das trifft Energiegenossenschaften und Gemeinschaftsdächer, also die Leute, die für die Energiewende ihr eigenes Geld in die Hand genommen haben.
Betriebe mit Ladepunkten. Anschlusskapazität wird künftig ein Jahr im Voraus bestellt; wer sich verschätzt, zahlt für die Mehrmenge einen zweiten Arbeitspreis.
Das Gutachten hält dafür das Anderthalb- bis Zweieinhalbfache für angemessen.
Der Entwurf erlaubt bis zum Dreieinhalbfachen. Der Bäcker verkauft Brotmarken im Voraus, und wer eine mehr braucht als bestellt, zahlt für dieses eine Brot den dreifachen Preis.
Und jetzt von der Erzeugerseite.
Das Gutachten sagt, eine Einbeziehung „bedürfte noch intensiver Prüfung".
Der Entwurf macht sie ab 2032 verbindlich.
Bei den Verbrauchern ignoriert er die Empfehlung, bei den Erzeugern geht er darüber hinaus. Drei Wirkungen folgen daraus, und alle drei treffen genau die Leute, die diesen Newsletter lesen:
Dieselbe Kilowattstunde wird an beiden Enden belastet. Heute zahlt, wer entnimmt. Ab 2029 zahlt auch, wer einspeist. Für Batterien hat die Beschlusskammer die Arbeitspreise befreit — das Kapazitätsentgelt bleibt auf beiden Seiten stehen. Ob damit dieselbe Leitung zweimal bezahlt wird, ist im Entwurf nicht ausdiskutiert.
Das eigene Dach rechnet sich schlechter. Pauschaler Aufschlag, Einspeiseentgelt ab dreißig Kilowatt, für Genossenschaften und Gemeinschaftsdächer gleich beides. Wer dezentral erzeugt, zahlt künftig dafür, dass er es tut.
Und eine Nachfrage, die nicht ausweichen kann, verhandelt nicht. In den knappen Stunden ist der größte Erzeuger unverzichtbar — das Bundeskartellamt führt RWE seit dem Marktmachtbericht 2023/24 als vermutlich marktbeherrschend, unter laufender Aufsicht. Die Preisspitzen des Winters 2024 hat es als fundamentale Knappheit eingeordnet. Der Punkt ist ein anderer: Je weniger Verbrauch in genau diesen Stunden ausweichen kann, desto mehr ist eine solche Stunde wert. Ein Netzentgelt ohne Zeitbezug hält den Verbrauch dort fest, wo er am teuersten ist.
Warum die Kilowattstunde manchmal 80 Cent kostet — Knappheit, Marktmacht und was die Aufsicht dazu geprüft hat
Der Bäcker bestellt ein Gutachten — alle sechs Stellen mit Zitat und Fundstelle
Eine Behörde darf von einem Gutachten abweichen. Sie wägt ab, dafür ist sie da. Sie muss es begründen — und der Entwurf begründet ausführlich, seitenlang, überall dort, wo jemand belastet wird. An der einen Stelle, an der jemand entlastet werden könnte, sind es drei Sätze, Randnummer 450:
Der erste sagt, die Gruppe sei zu verschieden. Der zweite, ihre Preissensitivität sei „teils sehr gering". Der dritte, daraus folge eine Komplexität, die „derzeit" zu groß sei.
Auf einen gesteuerten Ladepunkt trifft keiner der drei zu. Er wird viertelstundenscharf gemessen, er wird nach Marktpreisen disponiert, und die Abrechnungswege dafür entstehen ohnehin — dieselben, die Speicher ab 2029 bekommen. Die Beschlusskammer selbst nennt Ladeeinrichtungen an anderer Stelle steuerbare Verbrauchseinrichtungen, deren Potenzial „ohne unnötige Hemmnisse" nutzbar sein soll.
◆
Welche Anreize das setzt
Kurz zusammengezogen, was daraus für die nächsten Jahre folgt:
Was belohnt wird: die Anschlussleistung klein halten. Wer wenig bestellt und wenig Spitze zieht, zahlt weniger.
Am Winterabend um sieben ist das richtig — dort zählt jedes Watt, das nicht gezogen wird. In der Überschussstunde ist es verkehrt herum: Dort ist Strom da, mehr als gebraucht wird, und was ihn aufnimmt, ist Leistung. Und nicht jede Solarspitze ist lästig, wie wir diesen Sommer feststellen durften. Im Kleinen der Hausspeicher und die Wärmepumpe, im Großen der Schnelllader auf dem Betriebshof. Ein Entgelt, das Leistung ohne Rücksicht auf die Stunde verteuert, verteuert damit auch das Gerät, das die Überschussstunde leert. Genau deshalb fordern wir die starke Ladeleistung in den Abregelungsstunden — und genau die wird hier mit belastet.
Was nicht belohnt wird: zur richtigen Stunde verbrauchen. Ohne Zeitelement im Netzentgelt bleibt es gleich teuer, ob du in der windreichen Nacht lädst oder am Winterabend um sieben.
Was so entsteht, ist eine Behelfslösung. Sie verteilt Kosten um, damit weniger Leistung bestellt wird, und lässt die Ursache stehen: fehlende Digitalisierung, zu wenig systemdienliche Speicher, kaum abrufbare Flexibilität, kein Anreiz zur Lastverschiebung bei Verbrauchern, die dazu in der Lage wären. Ein Netzentgelt ohne Zeitbezug und ohne Netzdienlichkeit wirkt wie ein Schmerzmittel — die Beschwerden lassen nach, die Ursache bleibt und wuchert weiter. Behandelt gehört die Ursache.
Das ist beispielsweise die eine Stunde, um die es uns seit Beginn geht: die Stunde, in der Wind und Sonne mehr liefern, als gebraucht wird, und in der Anlagen deshalb abgeregelt werden. Der Strom wird nicht erzeugt, bezahlt wird er trotzdem.
Ein Elektroauto, das in genau dieser Stunde lädt, braucht keine neue Anlage, keinen Liefervertrag und keine Leitung. Es braucht ein Preissignal, das bis zur Ladesäule durchkommt. Genau dieses Signal lässt der Entwurf für uns weg.
Und dieselbe Logik trifft alles, was daran hängt: das Aufdachsolar, den Hausspeicher, das bidirektionale Laden, den Quartierspeicher. Wer nicht auf ein Preissignal reagieren darf, kann seine Anlage auch nicht danach fahren.
Ein klares Preissignal schlägt alles
Ein Preis, der sagt, wann Strom knapp ist und wann er übrig ist, wirkt auf beiden Seiten gleichzeitig.
Auf der Erzeugungsseite. Das Signal fragt nicht nach der Bauart. Gaskraftwerk, Kernkraftwerk, Windpark, Solarfeld — jede Anlage richtet sich danach, ob die Stunde ihre Leistung braucht oder nicht. Und wo der Preis den Unterschied zwischen den Stunden zeigt, rechnen sich Flexibilität und Speicher von selbst: Wer in der Überschussstunde einspeichert und in der knappen Stunde liefert, verdient an der Spanne. Niemand muss dazu überredet werden.
Auf der Verbrauchsseite. Auto, Wärmepumpe, Speicher, Kühlhaus. Jedes dieser Geräte kann seine Stunde verschieben, ohne dass jemand auf Komfort verzichtet. Sie tun es, sobald sie einen Grund dafür bekommen — und der Grund ist der Preis.
Eine Netzentgelt-Ordnung, die dieses Signal für die eine Seite ausbaut und für die andere abschaltet, halbiert ihre eigene Wirkung. Das ist der Maßstab für AgNes: Kommt das Signal bis zu dem an, der reagieren kann?
Was obendrauf kommt — woraus die dreißig Prozent auf deiner Rechnung bestehen
Wer ist AgNes? — wer dort entscheidet und wie das Verfahren abläuft
◆
Vier Regeln, die im Entwurf schon gut sind
Der Entwurf macht auch Dinge richtig, und die können im Beschluss wieder verschwinden, wenn niemand sagt, dass er sie behalten will:
- Die Kosten der überregionalen Netze sollen nach dem Verbrauch verteilt werden statt nach der Erzeugung vor Ort — Regionen mit vielen Windrädern zahlen dann nicht länger drauf.
- Hausspeicher sollen Strom durchleiten dürfen, ohne doppelt zu zahlen.
- Bidirektionale Ladepunkte werden wie Speicher behandelt.
- Balkonkraftwerke bleiben ganz außen vor.
Zustimmung zählt im Verfahren genauso wie Widerspruch.
◆
Bis zum 18. September kannst du etwas dazu sagen
Nicht als Verband, nicht als Kanzlei — als Privatperson. Das amtliche Formular hat dafür ein eigenes Feld.
In der ersten Runde des Verfahrens kamen unter rund zweihundert Beiträgen genau siebzehn von Privatpersonen. Siebzehn, bei einer Regel über dreißig Prozent des Strompreises.
Die Beschlusskammer sortiert die Eingaben nach Textstellen und muss jeden zugeordneten Einwand im Beschluss beantworten. Deshalb ist hier die Form wichtiger als die Lautstärke — und deshalb haben wir in den letzten Tagen eine Seite gebaut, die dir genau diese Form abnimmt:
So läuft es ab, in wenigen Minuten:
1. Du wählst aus siebzehn Forderungen bis zu vier aus — von „Ich will, dass günstiger Strom auch bei mir ankommt" über „Ich will, dass mein Solar-Aufschlag zur Größe meiner Anlage passt" und „Ich will, dass Bürgerprojekte nicht fürs Einspeisen zahlen" bis „Ich will, dass mein Auto als Speicher zählt".
2. Zu jeder Forderung kreuzt du an, was sie begründet. Die Sätze stehen fertig da.
3. Du schreibst zwei, drei Sätze über deine eigene Lage. Das ist der Teil, den dir niemand abnehmen kann, und der wichtigste — der Satz über die „geringe Preissensitivität" ist eine Annahme darüber, wie Menschen sich verhalten, und solche Annahmen widerlegt man mit Alltag.
4. Du bekommst das amtliche Formblatt fertig ausgefüllt in dein eigenes Postfach, zusammen mit dem Einwilligungsformular.
Abschicken machst du selbst, aus deinem Postfach. Wir versenden nichts in fremdem Namen und speichern nichts.
Es ist, soweit wir sehen, die einzige Gelegenheit in diesem Jahrzehnt, bei der du zu der Regel etwas sagen kannst, nach der ein Drittel deiner Stromrechnung berechnet wird.
◆
Vieles von dem, was hier steht, findet sich auch bei Dirk Specht — neu in unserer Mediathek.
◆
Woran wir daneben arbeiten
Das Netzentgelt ist der eine Hebel. Der andere steht schon im Gesetz: § 13k des Energiewirtschaftsgesetzes regelt, dass überschüssiger Strom in Abregelungsstunden verwendet werden kann, statt ungenutzt zu bleiben. Was fehlt, ist die Ausweitung auf Ladeinfrastruktur. Daran arbeiten wir auf dem politischen Weg weiter — in die Stellungnahme gehört es nicht, dort geht es allein um die Netzentgelte.
◆
Gib das weiter — vor allem an diese vier
Die Frist läuft am 18. September ab, und bis dahin zählt jede Eingabe, die formal richtig zugeordnet ist.
- Deine Energiegenossenschaft. Das Einspeiseentgelt ab 30 Kilowatt trifft sie direkt.
- Verbände und Vereine im Bereich Erneuerbare. Sie haben eigene Belegstellen und mehr Reichweite als wir.
- Wer eine Solaranlage auf dem Dach hat. Der pauschale Aufschlag betrifft die kleine Anlage genauso hart wie die große.
- Betriebe mit Fuhrpark oder Ladepunkten. Der zweite Arbeitspreis bis zum Dreieinhalbfachen entscheidet mit, ob sich Laden am eigenen Standort rechnet.
Ein Satz reicht: „Bis 18. September kann jede Privatperson zur neuen Netzentgelt-Regel Stellung nehmen, hier steht, wie das in fünf Minuten geht."
Diese Ausgabe liegt unter https://ladefreun.de/newsletter/gutachten-bestellt/ — der Link funktioniert auch für alle, die den Newsletter nicht bekommen. Auf Alle Ausgaben stehen unten die Knöpfe für WhatsApp, Facebook, Mail und Link kopieren.
Wenn du wissen willst, wie es überhaupt so weit kam — wem die Leitungen gehören, wer daran verdient und warum die Netzkosten so stark steigen: Das steht in unserer sechsteiligen Reihe, die am Mittwoch als Sammelausgabe kommt. Der Anfang ist Wie das Netz zur Ware wurde.
Vier Auswahlen, zwei eigene Sätze Die Beschlusskammer muss jeden zugeordneten Einwand im Beschluss beantworten. Die Seite bringt deine Eingabe in genau diese Form — abschicken tust du sie selbst. |
Sonnige Grüße, das Ladefreunde-Team
❦ Energiewende er-fahrbar machen! Und ladeFreun.de ein!
Wir schreiben zweimal pro Woche — mittwochs und sonntags. Wenn dir das zu viel ist: Ein Klick, und du bekommst nur noch die Sonntagsausgabe.
◆ |