Ladefreunde-Blog · Strommarkt und Macht (Anschluss an Teil 6)

Der Bäcker bestellt ein Gutachten

20. August 2026 8 min Lesezeit Ladefreunde-Blog

Stellen Sie sich vor, der Bäcker aus unserer Reihe will wissen, wie er die Ofenmiete künftig auf seine Kundschaft umlegt. Er ist gründlich. Er beauftragt ein Gutachten, bezahlt es, wartet ein halbes Jahr. Dann liegt es vor: 251 Seiten, sauber gearbeitet, mit klaren Empfehlungen.

Und dann schreibt er seine neue Preisliste — und weicht an sechs Stellen davon ab. Immer in dieselbe Richtung.

Genau das ist gerade passiert. Nicht in einer Backstube, sondern in Bonn.

Backöfen in einer Bäckerei

Foto: Backöfen in einer Bäckerei. Wer den Ofen bezahlt und wer ihn nutzen darf, ist im Stromnetz dieselbe Frage — via Wikimedia Commons — CC BY-SA 2.0 / Vieve Forward

Das Gutachten, das die Behörde selbst bestellt hat

Für die neue Netzentgelt-Ordnung AgNes hat die Bundesnetzagentur ein Gutachten in Auftrag gegeben: Consentec, gemeinsam mit der TU Clausthal, 251 Seiten, fertig am 31. Juli 2026. Sechs Tage später kam der Entwurf der Festlegung heraus, 198 Seiten. Beide Dokumente sind öffentlich. Man kann sie nebeneinanderlegen.

Wir haben das getan. Das Ergebnis ist überschaubar zu erzählen und trotzdem bemerkenswert.

Abweichung 1: Was uns nicht zugetraut wird

Das Gutachten schreibt in seiner Zusammenfassung:

„Auch für Verbraucher aller Größenklassen sollten dynamische Netzentgelte grundsätzlich angewandt werden. Hier sind allerdings verschiedene Randbedingungen zu beachten, die zumindest eine zeitliche Staffelung bei der Einführung der dynamischen Entgeltkomponente rechtfertigen können."

Übersetzt: Ja, macht das — für alle. Wenn es technisch klemmt, fangt eben mit den Großen an und nehmt die Kleinen später dazu.

Im Entwurf steht dann, Tenorziffer 12.5:

„Von der Bildung und Abrechnung dynamischer Netzentgelte für Letztverbraucher sieht die Bundesnetzagentur zunächst ab."

Aus einem Später wird ein Nie. Kein Datum, kein Kriterium, kein Prüfzeitpunkt. Für Speicher steht ein Korridor im Text, für Kraftwerke steht einer im Text, für Haushalte und Ladesäulen steht nichts.

Die Begründung dafür umfasst drei Sätze. Der mittlere lautet, Letztverbraucher seien eine „äußerst heterogene Nutzergruppe, mit teils sehr geringer Preissensitivität".

Das ist der Satz, um den es geht. Er handelt nicht von Technik, nicht von Kosten und nicht von Netzstabilität. Er handelt von uns — und davon, was man uns zutraut. Wer sein Auto seit Jahren nachts lädt, weil der Strom dann günstiger ist, wer die Waschmaschine in die Mittagssonne legt, wer den Pufferspeicher vorheizt, wenn Wind weht: Der erfährt hier, dass die Behörde ihn für jemanden hält, der auf Preise ohnehin nicht schaut.

Im Bild der Backstube: Der Bäcker beschließt, den günstigen Vormittagspreis nur noch Großabnehmern anzubieten. Für Laufkundschaft lohne sich das nicht, die komme sowieso, wann sie komme. Ob das stimmt, hat er nie gemessen.

Abweichungen 2 bis 6: fünf weitere Stellen

Es blieb nicht bei dieser einen. Fünf weitere Abweichungen, jede belegbar:

2. Der Aufschlag für die eigene Solaranlage. Das Gutachten empfiehlt, ihn „proportional zur Leistung der Eigenerzeugungsanlage" zu bemessen, und nennt die pauschale Variante ausdrücklich diejenige mit der geringsten „Treffgenauigkeit". Der Entwurf nimmt die Pauschale: 70 bis 90 Prozent Aufschlag auf den Grundpreis — gleich viel für zweieinhalb wie für fünfundzwanzig Kilowatt auf dem Dach. Der Bäcker verlangt von jedem, der sein Brot teilweise selbst backt, denselben Betrag. Ob im heimischen Miniofen oder in einer Backstube nebenan, spielt keine Rolle.

3. Derselbe Aufschlag als Ersatz-Einspeiseentgelt. Das Gutachten warnt wörtlich, der Aufschlag „sollte nicht als ein Einspeiseentgelt für Prosumer missverstanden werden". Im Entwurf steht in Ziffer 9.1 genau das: Wer den Aufschlag zahlt, zahlt dafür kein Einspeiseentgelt. Also doch ein Einspeiseentgelt, nur unter anderem Namen.

4. Das Einspeiseentgelt selbst. Das Gutachten hält seine Einführung für „nicht zwingend" und nennt für Regionen mit viel Erzeugung ein bestehendes Instrument „das geeignetere". Es kommt trotzdem, ab 30 Kilowatt. Das trifft Energiegenossenschaften und Gemeinschaftsdächer — also genau die Leute, die für die Energiewende ihr eigenes Geld in die Hand genommen haben.

5. Der Strafpreis für Fehlprognosen. Betriebe müssen künftig ihre Anschlusskapazität ein Jahr im Voraus bestellen. Wer sich verschätzt, zahlt für die Mehrmenge einen zweiten Arbeitspreis. Das Gutachten hält das Anderthalb- bis Zweieinhalbfache für angemessen. Der Entwurf erlaubt bis zum Dreieinhalbfachen. Der Bäcker verkauft Brotmarken im Voraus, und wer eine mehr braucht als bestellt, zahlt für dieses eine Brot den dreifachen Preis.

6. Zweimal derselbe Maßstab, zweimal das gegenteilige Ergebnis. Es geht hier um dasselbe zeitlich schwankende Netzentgelt, das für Haushalte und Ladesäulen ausfällt — nur für die andere Seite der Leitung. Ob man Erzeugungsanlagen damit belegen soll, dazu sagt das Gutachten, es „bedürfte es noch intensiver Prüfung". Der Entwurf führt es trotzdem ein, verbindlich ab 2032. Beim Verbrauch, wo das Gutachten ausdrücklich dafür ist, kommt es nicht. Bei der Erzeugung, wo das Gutachten zur Vorsicht rät, kommt es. Geprüft ist in beiden Fällen dasselbe.

Brot in einem holzbefeuerten Steinofen

Foto: Brot in einem holzbefeuerten Steinofen — via Wikimedia Commons — CC BY 2.0 / Mark Goebel

Was das ist und was es nicht ist

Eine Behörde darf von einem Gutachten abweichen. Sie ist nicht dessen Vollzugsorgan, sie wägt ab, sie entscheidet. Dafür ist sie da.

Sie muss es allerdings begründen. Und hier wird es interessant: Der Entwurf begründet ausführlich, seitenlang, sorgfältig — überall dort, wo jemand belastet wird. An der einen Stelle, an der jemand entlastet werden könnte, sind es drei Sätze.

Das lässt sich nachprüfen. Beide Dokumente stehen auf der Seite der Bundesnetzagentur zum Herunterladen.

Bemerkenswert ist auch, was der Entwurf an anderer Stelle richtig macht. Die Kosten der überregionalen Netze sollen künftig nach dem Verbrauch verteilt werden statt nach der Erzeugung vor Ort — damit zahlen Regionen mit vielen Windrädern nicht länger drauf. Hausspeicher sollen Strom durchleiten dürfen, ohne doppelt zu zahlen. Bidirektionale Ladepunkte werden wie Speicher behandelt. Balkonkraftwerke bleiben ganz außen vor. Vier gute Regeln, die genauso wenig selbstverständlich sind wie die anderen sechs Stellen — und die im Beschluss auch wieder verschwinden können, wenn niemand sagt, dass er sie behalten will.

Warum das jetzt zählt

Bis zum 18. September 2026 kann jede und jeder zu diesem Entwurf Stellung nehmen. Nicht als Verband, nicht als Kanzlei — als Privatperson. Das amtliche Formular hat dafür ein eigenes Feld.

In der ersten Runde des Verfahrens kamen unter rund zweihundert Beiträgen genau siebzehn von Privatpersonen. Siebzehn, in einem Verfahren über 37 Milliarden Euro im Jahr und rund dreißig Prozent des Strompreises.

Die Beschlusskammer sortiert die Eingaben nach Textstellen und muss jeden zugeordneten Einwand im Beschluss beantworten. Das ist der Unterschied zwischen einer Zuschrift und einem Einwand — und der Grund, warum die Form hier ausnahmsweise wichtiger ist als die Lautstärke.

Der Satz über die „teils sehr geringe Preissensitivität" ist übrigens keine Rechtsfrage. Es ist eine Annahme darüber, wie Menschen sich verhalten. Solche Annahmen lassen sich widerlegen — allerdings nicht mit Rechtsprechung, sondern mit Alltag. Mit Ihrem.

Was Sie tun können

Frist: 18. September 2026

Sie können zu diesem Entwurf selbst Stellung nehmen — als Privatperson, ohne Verband und ohne Kanzlei. Die Beschlusskammer muss jeden zugeordneten Einwand im Beschluss beantworten.

In wenigen Minuten zusammengestellt: ladefreun.de/agnes.html

Sie wählen aus siebzehn Forderungen die zwei oder drei aus, die Ihnen wichtig sind — von „Ich will, dass günstiger Strom auch bei mir ankommt" über „Ich will, dass Bürgerprojekte nicht fürs Einspeisen zahlen" bis „Ich will, dass Balkonkraftwerke abgabenfrei bleiben". Sie kreuzen an, was Ihre Forderung begründet, und schreiben zwei, drei Sätze über Ihre eigene Lage dazu. Diesen Teil kann Ihnen niemand abnehmen, und er ist der wichtigste.

Danach bekommen Sie das amtliche Formblatt fertig ausgefüllt in Ihr Postfach, zusammen mit dem Einwilligungsformular. Abschicken müssen Sie selbst, aus Ihrem eigenen Postfach — wir verschicken nichts in fremdem Namen und speichern nichts.

Es dauert wirklich nur ein paar Minuten. Und es ist, soweit wir sehen, die einzige Gelegenheit in diesem Jahrzehnt, bei der Sie zu der Regel etwas sagen können, nach der ein Drittel Ihrer Stromrechnung berechnet wird.

Historische Backstube der Burg Vischering in Lüdinghausen

Foto: Historische Backstube der Burg Vischering in Lüdinghausen — via Wikimedia Commons — CC BY-SA 4.0 / Dietmar Rabich

Zum Weiterlesen

Was AgNes überhaupt ist, wer dort entscheidet und wie das Verfahren abläuft, steht ausführlich in Wer ist AgNes? — Teil 6 unserer Reihe „Strommarkt und Macht".

Quellen

Alle Zitate stammen aus zwei öffentlichen Dokumenten, die auf der Verfahrensseite der Bundesnetzagentur zum Herunterladen stehen:

Die Zahl von siebzehn Beiträgen aus Privathand bezieht sich auf die veröffentlichte Liste der Stellungnahmen zur ersten Konsultationsrunde (Diskussionspapier); die Beiträge erschienen dort anonymisiert als „Privatperson_1" bis „Privatperson_17". Die Angaben zum Volumen — rund 37 Milliarden Euro Netzkosten im Jahr, rund 30 Prozent des Haushaltsstrompreises — stammen aus der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 6. August 2026.

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