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Deine Stromrechnung wird neu sortiert. Bis 18. September kannst du mitreden.

Die Bundesnetzagentur ordnet neu, wer die Stromnetze bezahlt: rund 37 Milliarden Euro im Jahr, etwa 30 Prozent des Strompreises. Der Entwurf heißt AgNes, gilt ab 2029 — und liegt bis zum 18. September 2026 öffentlich zur Stellungnahme aus. Auch für dich.

Der Punkt, um den es geht: Der Entwurf sagt in Ziffer 12.5, dass es für Verbraucher — vom Haushalt bis zur Ladesäule — vorerst kein Netzentgelt geben soll, das mit der Lage im Netz schwankt. Speicher und Kraftwerke bekommen dieses Preissignal ab den 2030er Jahren, Verbraucher nicht. Die Begründung dafür ist eine Annahme über dich: Letztverbraucher seien eine „äußerst heterogene Nutzergruppe, mit teils sehr geringer Preissensitivität". Auf drei Sätzen wird damit entschieden, dass günstige Stunden bei dir nicht ankommen sollen — weil man dir nicht zutraut, darauf zu reagieren. Wer sein Auto längst nach dem Strompreis lädt oder die Waschmaschine in die Mittagssonne legt, kann das richtigstellen. Genau dafür ist diese Seite da.

Die Frist ist abgelaufen. Stellungnahmen konnten bis zum 18. September 2026 eingereicht werden. Wie es im Verfahren weitergeht und was aus den Eingaben wurde, berichten wir im Blog und im Newsletter. Die Entgelt-Regeln werden in einer Folgefestlegung weiter ausgestaltet — die nächste Gelegenheit kommt.

Warum dein Beitrag vorgesehen ist

Das klingt nach einem Verfahren für Verbände und Konzerne. Ist es auch — aber nicht nur: Das amtliche Formular der Behörde hat im Pflichtfeld „Marktrolle" einen eigenen Eintrag „Privatperson". In der ersten Runde kamen unter rund 200 Beiträgen genau 17 von Privatpersonen, veröffentlicht ohne Namen als „Privatperson_1" bis „Privatperson_17". Beiträge von Bürgerinnen und Bürgern sind also vorgesehen und werden gelesen — es gibt nur sehr wenige davon.

Verfahren: Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom (AgNes), Große Beschlusskammer, Az. GBK-25-01-1#3 · Verfahrensseite der Bundesnetzagentur mit Entwurf, Formular und Einwilligungsformular · Was AgNes ist, ausführlich: Wer ist AgNes? im Blog.

Eine Regel für diese Seite: Fordere nur, was du wirklich willst, und begründe es nur mit dem, was auf dich zutrifft. Deine Stellungnahme geht unter deinem Namen an eine Behörde, und sie wirkt, weil sie stimmt.

Wenige Minuten für das, was dir wichtig ist

Wähle aus, was du fordern möchtest. Schreib zwei Sätze aus deinem Alltag dazu. Du bekommst das amtliche Formular fertig ausgefüllt ins Postfach und leitest es nur noch weiter.

1. Was forderst du?

Jede Forderung wird zu einer Zeile in deiner Stellungnahme. Darunter steht jeweils, was der Entwurf der Bundesnetzagentur stattdessen vorsieht — das ist der Punkt, den es zu ändern gilt. Vier Forderungen sind grün markiert: Dort steht schon das Richtige im Entwurf, und es soll den Beschluss überstehen.

Zwei bis drei Forderungen wirken stärker als vier.

Wenn du magst, sortieren wir die Liste nach deinem Interesse — ausgeblendet wird nichts:

2. Womit begründest du das?

Zu jeder Forderung stehen fertige Begründungen bereit. Kreuze an, was auf dich zutrifft — und ergänze in zwei, drei Sätzen deine eigene Lage. Das ist der Teil, der zählt: Er belegt, was die Behörde bezweifelt, und er sorgt dafür, dass keine zwei Stellungnahmen gleich aussehen.

Wähle oben eine Forderung — dann erscheint hier dein Textfeld.

3. Deine Angaben fürs Formular

Das amtliche Formblatt verlangt Name und Marktrolle; E-Mail und Telefon dienen allein möglichen Rückfragen der Behörde und werden bei einer Veröffentlichung nie mitveröffentlicht. Wir setzen die Angaben direkt ins Formular ein — gespeichert wird bei uns nichts.

4. Dein Auftakt (freiwillig)

Ein persönlicher Satz an den Anfang des Anschreibens — wer du bist, warum du schreibst.

0 / 900 Zeichen

5. Dein Formblatt

So landen deine Angaben im amtlichen Formular — je Zeile eine Textstelle. Dazu kommt ein kurzes Anschreiben als Mail-Text. Ändern kannst du später alles: Die Datei lässt sich in Excel oder LibreOffice öffnen und bearbeiten.

Nr.TenorzifferStellungnahme
Wähle oben eine Forderung.

Anschreiben (der Text der Mail an die Behörde):

6. An dich schicken

Du bekommst zwei Mails: die kurze Anleitung und dein Paket — das ausgefüllte Formblatt und das Einwilligungsformular im Anhang. Danach heißt es nur noch: weiterleiten an die Bundesnetzagentur.

Häufige Fragen

Wird mein Name veröffentlicht?

Nur wenn du einwilligst. Die Kontaktdaten aus dem Formular werden laut Behörde nie mitveröffentlicht, sie dienen allein Rückfragen. In der ersten Runde erschienen Beiträge von Privatpersonen anonymisiert als „Privatperson_1" bis „Privatperson_17". Das Einwilligungsformular legen wir deinem Paket bei; ohne Einwilligung zählt dein Beitrag trotzdem.

Schicken am Ende nicht alle denselben Text?

Nein. Die Sätze zum Ankreuzen kommen aus einem Vorrat von über 150 Bausteinen; angeboten wird dir davon jedes Mal eine andere Auswahl. Auch der Schlusssatz jeder Zeile wird aus mehreren Formulierungen gezogen und lässt sich neu würfeln. Allein für das Kernthema ergeben sich mehrere tausend Kombinationen — und dazu kommt dein eigener Text, den es kein zweites Mal gibt.

Brauche ich das amtliche Formular?

Die Behörde bittet für Stellungnahmen um ihre Excel-Vorlage — und genau die bekommst du von uns fertig ausgefüllt als Anhang: deine Angaben je einer Tenorziffer zugeordnet, Name und Marktrolle eingesetzt. Öffnen und ändern kannst du die Datei jederzeit; nötig ist es nicht mehr.

Darf ich den Text umschreiben?

Unbedingt. Alles auf dieser Seite ist ein Angebot; je mehr eigene Worte, desto mehr Gewicht hat der Beitrag. Auch die Excel-Datei im Anhang kannst du vor dem Weiterleiten frei bearbeiten.

Was speichert ihr über mich?

Nichts. Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer verwenden wir einmalig, um das Formblatt zu erstellen und dir zu schicken — danach liegen sie bei uns nirgends mehr. Für den Schutz vor automatisierten Zugriffen zählen wir die IP-Adresse kurzzeitig in verschlüsselter Form. Deine Stellungnahme schickst nur du selbst ab — wir haben keine Kopie.

Bis wann muss die Stellungnahme da sein?

Bis zum 18. September 2026 bei der Bundesnetzagentur eingegangen, per E-Mail an gbk@bnetza.de mit dem Betreff „Festlegungsentwurf AgNes". Früher ist besser — dann bleibt Zeit für Rückfragen.

Was hierher nicht gehört — und wohin damit

Manche Anliegen sind richtig und wichtig, haben in diesem Verfahren aber keine Textstelle, an der die Behörde sie bescheiden könnte. Damit deine Energie nicht verpufft:

Noch keine fünf Minuten investiert?

Rund 30 Prozent deiner Stromrechnung werden hier neu geordnet — und Beiträge von Privatpersonen kann man an zwei Händen abzählen.

Stellungnahme zusammenstellen →

Wer wir sind: die Ladefreunde, eine Bürgerinitiative für die Nutzung von Überschussstrom. Unsere Petition läuft weiter — ladefreun.de/petition. Und wenn dir das hier gefallen hat: ladeFreun.de ein!