Hallo zusammen,
am Sonntag ging es darum, dass die Verbrauchsseite in fünfzig Jahren Versorgungspolitik nicht vorkommt. Heute die Gegenprobe: Was passiert, wenn es sie doch einmal ins Gesetz schafft?
Fangen wir mit dem an, was die beiden zuständigen Häuser selbst sagen.
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, am 5. August im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur, über die Erneuerbaren:
| „Bislang gilt bei den Erneuerbaren ein Grundsatz, den es in keinem anderen Markt gibt: Auch Strom, der produziert, aber wegen Netzengpässen nicht genutzt werden kann, wird vergütet." |
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, am 27. Mai über die Ziele der neuen Netzentgelte:
| „Engpassmanagementkosten vermeiden. Flexibilität unterstützen und den Netzausbau dämpfen." |
Und derselbe am 6. August, zum Entwurf, der daraus geworden ist: Der Entwurf setze Anreize, „um Netzkosten zu sparen und Netzentgelte nach Möglichkeit zu senken".
Das ist keine Streitlage. Beide beschreiben dasselbe Problem, und beide beschreiben es zutreffend.
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Das Instrument gibt es schon
Für genau diesen Fall steht seit 2023 ein Paragraf im Energiewirtschaftsgesetz. § 13k regelt: Wenn Windräder abgeregelt werden sollen, weil das Netz die Menge nicht abtransportieren kann, darf dieser Strom stattdessen verbraucht werden. Der Netzbetreiber ruft eine Last hinzu, statt eine Anlage abzuschalten.
Kein Haushaltsgeld, keine neue Leitung, keine neue Anlage. Nur eine andere Reihenfolge.
Seit Oktober 2024 läuft die Erprobung. Der Zwischenstand, aus den Unterlagen der Übertragungsnetzbetreiber:
| Verfügbare Menge 2025 | rund 3.000 Gigawattstunden | | Davon genutzt | 3 Gigawattstunden | | Teilnehmer | 1 |
Ein einziger. Es ist eine bestehende Anlage im Hamburger Fernwärmenetz, 20 Megawatt, die aus Strom Wärme macht. Ein Promille der Menge.
Kein Elektrolyseur. Kein Speicher. Kein Elektroauto.
Das Fazit der Netzbetreiber zu ihrem eigenen Instrument lautet, das Potenzial sei wie erwartet groß — es scheitere an der Nachfrageseite.
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Wer eingeladen ist, und wer nicht
Nun könnte man vermuten, das Instrument sei für alle so sperrig. Ist es nicht. Es gibt eine Gruppe, für die das Gesetz die Tür weiter aufhält als für jede andere: Elektrolyseure, die Wasserstoff herstellen.
Was für sie gilt und für andere nicht:
- Sie zahlen kein Netzentgelt und keine Stromsteuer.
- Sie bekommen ihre Teilnahmeberechtigung automatisch — jede Anlage, die neu gebaut wird, zählt, ohne Einzelnachweis.
- Die Auflage, die für die anderen Segmente gilt, gilt für sie nicht.
- Beim Abruf stehen sie vorn, weil ihre Nebenkosten bei null liegen.
- Und im Entwurf der neuen Netzentgelte, der ab 2029 gilt, sollen sie als einzige Verbrauchergruppe überhaupt nichts für die verbrauchte Menge zahlen — nur für den Anschluss.
Das Ergebnis nach zwei Jahren: In diesem Segment steht bis zum Ende der Erprobung ein einziges mögliches Projekt, drei Megawatt. Und ob dahinter ein Elektrolyseur steckt oder eine große Wärmepumpe, geht aus den Unterlagen nicht hervor — das Segment umfasst beides.
| „Drei Megawatt gegen drei Millionen Megawattstunden." |
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Warum sie nicht kommen
Nicht aus Unwillen. Es rechnet sich nicht, und das lässt sich nachrechnen.
Ein Elektrolyseur ist eine teure Maschine, die sich über Betriebsstunden bezahlt macht. Wer nur in Überschussstunden läuft, kommt auf ein paar hundert Stunden im Jahr — und verteilt die gesamten Anlagenkosten auf diese wenigen Stunden.
Bei 1.000 Betriebsstunden kostet allein die Anlage 6,50 bis 9,50 Euro je Kilogramm Wasserstoff. Bei geschenktem Strom. Das Ziel der Nationalen Wasserstoffstrategie für 2030 liegt bei 2 bis 3 Euro.
Damit steht die Sache fest: Ein Elektrolyseur, der wirtschaftlich arbeitet, läuft 4.000 Stunden und mehr — und ist dann ein Großverbraucher wie jeder andere, der in manchen Stunden billiger einkauft. Man kann die eine Maschine bauen oder die andere. Nicht beide.
Ein Auto, das ohnehin an der Säule steht, hat dieses Problem nicht. Es ist gebaut, es wartet auf keine Investitionsentscheidung, und es nimmt die Kilowattstunde entgegen, um sie später in Bewegung umzusetzen — mit weniger Verlusten als jeder Umweg über ein Molekül. Dass beim Bremsen ein Teil davon noch einmal in die Batterie zurückwandert, lassen wir hier außer Acht.
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Was fehlt
Öffentliche Ladeinfrastruktur ist im Instrument bis heute keiner der zugelassenen Gruppen zugeordnet. Nicht, weil sie ungeeignet wäre — sondern weil sie beim Zuschnitt der Gruppen nicht mitgedacht wurde.
Genau das ist unsere Eingabe an die Bundesnetzagentur, die bis Ende September dort liegen muss.
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Und warum sich trotzdem nichts bewegt
Am Sonntag stand hier die Frage, wer ein Interesse daran hat, dass es so bleibt. Die kurze Antwort: Wer abgeregelt wird, bekommt sein Geld — es gibt keinen Geschädigten, der klagen würde. Und ab dem 1. Oktober wird die Menge ausgeschrieben; dann drückt jeder neue Bieter den Zuschlag für die, die schon drin sind.
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Noch zweieinhalb Wochen
Die Netzentgelt-Ordnung, die ab 2029 gilt, liegt gerade als Entwurf aus. Sie entscheidet, wer die Stromnetze bezahlt und wer ein Preissignal bekommt — für Haushalte ist darin bisher keines vorgesehen.
Bis zum 18. September kann jede Privatperson dazu Stellung nehmen.
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