Die Frist, die immer wandert
Foto: Autoterminal Bremerhaven 2019. — via Wikimedia Commons — CC BY-SA 4.0 / Olga Ernst
Ab 2035 sollten in der EU nur noch Neuwagen zugelassen werden, die kein CO2 ausstoßen. So steht es seit 2023 in der Verordnung. Am 16. Dezember 2025 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, daraus 90 Prozent zu machen. Die restlichen 10 Prozent sollen Hersteller ausgleichen dürfen, mit Gutschriften für kohlenstoffarmen Stahl aus der EU und für klimafreundliche Kraftstoffe. Beschlossen ist das noch nicht. Parlament und Mitgliedstaaten verhandeln. Selbst die Abstimmung wandert: Der Verkehrsausschuss des Parlaments hat sie Anfang Oktober 2026 vom 5. auf etwa den 19. Oktober verschoben, das Plenum soll im November entscheiden.
Wer die letzten dreißig Jahre ansieht, erkennt darin einen weiteren Schritt auf einer langen Liste.
Dreißig Jahre, eine Richtung
1998. Die europäische Autoindustrie verpflichtet sich freiwillig auf 140 Gramm CO2 pro Kilometer bis 2008. Die Politik verzichtet dafür auf ein Gesetz. 2008 liegt der Wert bei 152 bis 154 Gramm. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Selbstverpflichtung von 1998.
2009. Jetzt kommt das Gesetz: 130 Gramm bis 2015, 95 Gramm bis 2020.
2013. Die EU hat sich auf die 95 Gramm für 2020 geeinigt. Auf Druck deutscher Hersteller blockiert die Bundesregierung die Einigung. Am Ende gilt der Wert voll erst 2021, dazu kommen „Supercredits": Elektroautos zählen in der Rechnung mehrfach.
2019 bis 2020. Fiat Chrysler erfüllt die Vorgabe, indem es sich mit Tesla zu einer Emissionsgemeinschaft zusammenschließt und dafür zahlt. 2025 tut Stellantis das noch einmal. Die Einzelheiten stehen in unserem Beitrag über die Zahlungen an Tesla.
2025. Für 2025 war eine Minderung um 15 Prozent gegenüber 2021 vorgeschrieben. Im Mai 2025 beschließen Parlament und Rat, dass die Hersteller das Ziel stattdessen im Durchschnitt der Jahre 2025 bis 2027 erreichen müssen (Verordnung 2025/1214). Wer 2025 zu viel ausstößt, kann das 2026 oder 2027 ausgleichen. Das International Council on Clean Transportation schätzt die zusätzlichen Emissionen auf 26 bis 51 Millionen Tonnen CO2.
Dezember 2025. Die Kommission schlägt vor: 90 statt 100 Prozent für 2035, bis zu 7 Prozent Gutschriften für Stahl, bis zu 3 Prozent für Kraftstoffe, und auch das Ziel für 2030 soll nur noch im Durchschnitt der Jahre 2030 bis 2032 gelten.
2026. Der zuständige Berichterstatter im Europäischen Parlament, Massimiliano Salini (EVP), will noch weiter gehen: Kraftstoffe sollen bis zu 10 statt 3 Prozent anrechenbar sein, und Autos, die nur mit alternativen Kraftstoffen fahren, sollen als emissionsfrei gelten.
Foto: Das Berlaymont in Brüssel, Sitz der EU-Kommission. — via Wikimedia Commons — CC BY-SA 4.0 / Cbliu
Das Muster
Kein einziger dieser Schritte schafft ein Ziel ab. Jeder verschiebt es ein Stück oder macht den Maßstab weicher. Die Werkzeuge wechseln: erst eine freiwillige Zusage, dann eine verschobene Frist, dann Autos, die doppelt zählen, dann das Einkaufen bei einem Wettbewerber, dann ein Durchschnitt über drei Jahre, dann Gutschriften für Stahl. Das Ergebnis bleibt dasselbe: Wer die Pflicht hat, muss sie später oder nur teilweise erfüllen.
Die Strafe steht dabei die ganze Zeit im Gesetz. Artikel 8 der Verordnung 2019/631 sieht 95 Euro je Gramm Überschreitung und je verkauftem Auto vor. Sie wirkt nur, solange die Frist hält. Wird der Maßstab auf drei Jahre verteilt, fällt die Strafe für 2025 nicht 2025 an, sondern frühestens 2027, und nur, wenn es bis dahin nicht aufgeholt ist.
Dasselbe Muster haben wir gerade bei den Stromnetzbetreibern beschrieben: eine Selbstverpflichtung ohne Ziel, Kosten, die an die Kunden weitergereicht werden, und niemand, der für das Ergebnis geradesteht. In beiden Fällen gilt: Jeder einzelne Schritt lässt sich begründen. Für die Summe ist niemand zuständig.
Was das Verschieben kostet
Foto: Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Straßburg. — via Wikimedia Commons — CC BY-SA 3.0 / Diliff
Die Umweltorganisation Transport & Environment hat den Vorschlag vom Dezember 2025 durchgerechnet. Danach wären 2030 noch 47 Prozent der verkauften Neuwagen Elektroautos statt 57 Prozent, 2035 noch 85 statt 100 Prozent. Bis 2050 kämen 720 Millionen Tonnen CO2 zusammen, zehn Prozent mehr als nach der geltenden Regel.
Das ist nur ein Teil der Rechnung. Eine Frist, die wandert, schafft vor allem Unsicherheit — für alle, die auf sie hin investieren sollen:
- Wer Ladepunkte baut, rechnet mit einer bestimmten Zahl von Elektroautos in fünf und zehn Jahren. Jede Verschiebung verschiebt auch die Auslastung, und damit die Frage, ob sich der Ladepunkt rechnet.
- Wer Batteriefabriken plant, braucht Abnehmer. Die Hersteller, die sich 2025 mit dem Dreijahresdurchschnitt Zeit gekauft haben, bestellen weniger Batterien.
- Das Stromnetz verliert Abnehmer, die sich steuern lassen. 2025 wurden in Deutschland fast 10 Terawattstunden Strom aus Wind und Sonne abgeregelt. Ein Elektroauto, das dann lädt, wenn zu viel Strom da ist, nimmt genau diesen Strom auf. Jedes Auto, das später elektrisch fährt, fehlt dafür.
Die Hersteller selbst haben längst entschieden, wohin ihre Entwicklung geht. Ihre neuen Plattformen sind elektrisch. Verschoben wird nicht die Technik, sondern die Pflicht, sie rechtzeitig in großer Zahl zu verkaufen.
Was helfen würde
Eine Frist wirkt, wenn man sich auf sie verlassen kann. Das gilt für die Hersteller, die ihre Werke umbauen. Es gilt für die, die Ladepunkte und Batteriefabriken bauen. Und es gilt für die Netzbetreiber, die flexible Abnehmer brauchen.
Wer Herstellern mehr Zeit geben will, kann das offen tun: mit einem neuen Datum, das dann gilt. Was dagegen seit dreißig Jahren das Vertrauen kostet, ist die Frist, die zwar im Gesetz steht, aber durch jede neue Ausnahme ein Stück weiterwandert.
Quellen
- Verordnung (EU) 2019/631 in der Fassung von 2023, Artikel 1 und 8
- Transport & Environment: Analyse des Kommissionsvorschlags zur Überarbeitung der CO2-Vorgaben für Pkw (Dezember 2025)
- Euronews: EU-made combustion cars to comply with 90% emissions reduction by 2035 (16.12.2025)
- ADAC: So soll das Verbrenner-Aus reformiert werden
- ICCT: An amendment to the CO2 standards for new passenger cars and vans in the European Union (Juni 2025)
- Rat der EU: Final approval to additional flexibility for carmakers (27.05.2025)
- Argus Media: EU committee mulls revised CO2 targets for cars, vans (2026)
- electrive: Kompromiss zu EU-Auto-Paket erst im September? (22.04.2026)
- electrive: EU Transport Committee postpones 'Auto Package' vote (02.10.2026)
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