Was daraus bei uns folgt
Fünf Teile lang ging es um Eigentum, Verträge und Zugang. Dieser Teil fragt, was davon bei uns ankommt — auf der Straße, im Werk, auf der Stromrechnung.
1. Der Verbrenner: aus 100 wurden 90
Am 16. Dezember 2025 schlug die EU-Kommission vor, das Ziel für 2035 von 100 auf 90 Prozent CO2-Minderung gegenüber 2021 abzusenken. Im Juni 2026 bestätigte das Europäische Parlament das Ergebnis mit 340 zu 279 Stimmen bei 21 Enthaltungen.
Wer das betrieben hat, ist dokumentiert: der Bundeskanzler in einem Brief an die Kommissionspräsidentin, in dem er die Anrechnung „hocheffizienter" Verbrenner verlangte; der Verband der Automobilindustrie, dem die Lockerung nicht weit genug ging.
Ein Beleg dafür, dass Anteilseigner aus der Golfregion daran mitgewirkt hätten, existiert nicht. Was sich sagen lässt, ist das: Das Ergebnis verlängert die Nachfrage nach flüssigen Kraftstoffen über 2035 hinaus — und damit die Laufzeit eines Geschäfts, dessen Verträge ohnehin bis in die 2050er reichen.
2. Das zweite Standbein heißt Rüstung
In Osnabrück läuft die eigene Fahrzeugfertigung aus, rund 2.300 Arbeitsplätze hängen an der Frage, was folgt; ein Rüstungsauftrag wurde vom katarischen Anteilseigner gekippt (→ Teil 3), die Entscheidung über den Standort soll bis Ende 2026 fallen.
Foto: Mercedes-Werk Ludwigsfelde — via Wikimedia Commons — CC BY-SA 4.0 / Autotir
In Ludwigsfelde bei Berlin verhandelt Mercedes mit dem Rüstungskonzern KNDS über das Werk. Dort entstehen heute Fahrgestelle für den Sprinter; die Fertigung soll ab 2030 nach Polen gehen. KNDS will in den nächsten Jahren eine Milliarde Euro in neue Kapazitäten stecken, im Hintergrund steht ein möglicher Bundeswehr-Auftrag über bis zu 3.000 Radpanzer.
Zwei Werke, dieselbe Bewegung: Wo das Produkt wegfällt, kommt Rüstung als Ersatz in Betracht. Das ist eine industriepolitische Entscheidung mit langer Bindung — Panzerfertigung lässt sich nicht nebenbei wieder auf Autos umstellen.
3. Die Gaskraftwerke, die dazu passen
Am 8. September 2026 lief der erste Gebotstermin nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz: 4,5 Gigawatt, überzeichnet. Der zweite Termin folgt am 29. Dezember 2026, ein dritter im Mai 2027. Zusammen 11 Gigawatt.
Was im Gesetz steht, lohnt sich genau zu lesen:
- § 12 — wer den Zuschlag bekommt, verpflichtet sich für 15 Jahre.
- § 17 — „wasserstofffähig" heißt: die Anlage muss so gebaut sein, dass eine Umrüstung möglich wäre, dazu ein Umstellungskonzept im Gebot und eine Selbstverpflichtung auf klimaneutralen Betrieb ab 2045. Kein Umstellungsdatum, keine Mindestmenge, keine Sanktion.
- § 39 — Höchstwert 244.000 Euro je Megawatt und Jahr.
Verlangt wird also Umrüstbarkeit, nicht Umrüstung.
Jetzt die drei Zahlen nebeneinander:
| Laufzeit | |
|---|---|
| Katarische Lieferverträge für neues Flüssiggas | 20 bis 27 Jahre |
| Verpflichtung neuer deutscher Gaskraftwerke | 15 Jahre |
| Aktuelle Lieferfähigkeit aus Katar | Ausfall wegen höherer Gewalt, verlängert bis November |
Die Nachfrage wird für anderthalb Jahrzehnte festgeschrieben, das Angebot ist bis in die 2050er verkauft — und die Lieferung von heute kommt nicht an, weil rund 17 Prozent der katarischen Verflüssigungskapazität beschädigt sind und die Reparatur Jahre dauert.
4. Die Stelle, an der wir selbst drankommen
Und jetzt der Satz, der in dieser ganzen Geschichte am wenigsten erwartbar ist. Er stammt vom Chef von Mercedes-Benz, der zugleich dem europäischen Herstellerverband vorsteht. Statt eines Enddatums für den Verbrenner empfiehlt er der Politik: niedrige Strompreise an der Ladesäule und steuerliche Vorteile.
Das ist wörtlich unsere Forderung.
Und sie kostet den Staat nichts. In diesem Jahr lag der Börsenpreis in 446 Stunden unter null Cent — Strom war im Überfluss da und niemand wurde dafür bezahlt, ihn zu verbrauchen. Eine neue Solaranlage bekommt 7,78 Cent je Kilowattstunde, zwanzig Jahre festgeschrieben. Wer in diesen Stunden lädt, entlastet das Netz und verdrängt Graustrom aus Kohle und Gas.
Es fehlt eine Abrechnungsregel, die diese Stunden bis zur Ladesäule durchreicht. Dafür muss niemand ein Kraftwerk bauen und keine Leitung ziehen.
Dafür braucht es keinen Anteilseigner mit 17 Prozent der Stimmen, keine Freigabe aus Washington und keinen Vertrag mit 27 Jahren Laufzeit. Es braucht eine Änderung im deutschen Energierecht — und Leute, die sie fordern.
→ Warum geschenkter Strom nicht reicht
Die Reihe
- → Fossile leben länger
- → Der Anteil, der mitredet
- → Als der Eigentümer Nein sagte
- → Der Brief aus Doha
- → Washington am Golf
- Was daraus bei uns folgt (dieser Beitrag)
- → Was auf dem Sprechzettel stand
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