Wer den Zutritt bewacht
Im ersten Teil ging es darum, wie die deutschen Stromnetze zwischen 2009 und 2012 den Eigentümer wechselten und was sie seitdem wert geworden sind. Dieser Teil handelt von der Gegenbewegung — und von einer Frage, die uns unmittelbar betrifft.
Am 24. Juli 2026 hat RWE den Kauf abgeschlossen: 35 Prozentpunkte an Amprion für rund 3,6 Milliarden Euro, damit rechnerisch 55 Prozent an dem Übertragungsnetzbetreiber, der den Westen Deutschlands versorgt. Es ist dasselbe Netz, das RWE 2011 verkauft hatte, unter anderem mit dem Argument, sich dadurch rund 2,5 Milliarden Euro an Netzinvestitionen zu ersparen. Zusätzlich zum Kaufpreis stellt RWE nun rund 6,5 Milliarden Euro Eigenkapital für das Amprion-Netz bis zum Ende des Jahrzehnts in Aussicht.
Foto: Amprion-Betriebsstandort in Erftstadt-Lechenich. Der Netzbetreiber verantwortet das Höchstspannungsnetz im Westen Deutschlands — via Wikimedia Commons — CC BY 2.0 / Kimba Reimer
Was genau gekauft wurde
Die Formulierung „RWE übernimmt Amprion" verkürzt den Vorgang. Präzise ist er so:
Die Anteile an der Amprion GmbH halten zwei Gesellschafter — die Beteiligungsgesellschaft M31 mit 74,9 Prozent und die RWE Alkaios Holding mit 25,1 Prozent. Alkaios ist ein Gemeinschaftsunternehmen von RWE und dem Finanzinvestor Apollo; auf RWE entfallen daraus rechnerisch rund 20 Prozentpunkte an Amprion.
Gekauft hat RWE nun rund 47 Prozent an M31. Das entspricht weiteren rund 35 Prozentpunkten an Amprion. Zusammen sind es die genannten 55 Prozent.
Und ein Detail, das die Bewertung verändert: Wegen einer Konsortialvereinbarung erhält RWE nach Feststellung des Bundeskartellamts keine alleinige Kontrolle über Amprion. Wirtschaftliche Mehrheit ja, Durchgriff nein.
Ist das erlaubt?
Diese Frage stellt sich sofort, denn die Trennung von Netz und Erzeugung gehört zu den Grundprinzipien des liberalisierten Strommarkts. Die Antwort lautet: ja, und zwar ausdrücklich.
Das Energiewirtschaftsgesetz kennt drei Modelle für Transportnetzbetreiber.
| Modell | Paragraf | Kurz gesagt | In Deutschland |
|---|---|---|---|
| Eigentumsrechtliche Entflechtung | § 8 | Erzeuger dürfen den Netzbetreiber nicht kontrollieren | TenneT, 50Hertz |
| Unabhängiger Systembetreiber | § 9 | Eigentum und Betrieb getrennt | in Deutschland ungenutzt |
| Unabhängiger Transportnetzbetreiber (ITO) | §§ 10 bis 10e | Der integrierte Konzern darf das Netz besitzen, dafür gelten strenge Unabhängigkeitsregeln | Amprion, TransnetBW |
Amprion ist seit 2012 ein ITO. Die Rückkehr eines Erzeugers an die Spitze ist damit genau der Fall, für den dieses Modell im dritten EU-Energiepaket geschaffen wurde. Amprion selbst hat im Juni erklärt, der ITO-Status und die Unabhängigkeit blieben von der Transaktion unberührt; Amprion-Chef Christoph Müller nannte den Einstieg „einen wichtigen Schritt, um die anstehenden großen Investitionen zu finanzieren".
Was das ITO-Modell an Sicherungen mitbringt, steht in § 10c EnWG und ist konkreter, als man erwarten würde:
- Namen und Vertragsbedingungen der Unternehmensleitung sind der Regulierungsbehörde zu melden; die Bestellung wird erst wirksam, wenn die Behörde binnen drei Wochen keine Einwände erhebt.
- Die Mehrheit der Leitung darf in den drei Jahren vor der Ernennung nicht für andere Teile des Konzerns tätig gewesen sein.
- Leitung und Beschäftigte dürfen keine Anteile am Mutterkonzern halten, und die Vergütung darf nicht am wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns hängen.
- Nach dem Ausscheiden gilt eine Karenz von vier Jahren.
Das ist ein ernst gemeintes Regelwerk. Die Frage ist, ob es für eine 55-Prozent-Beteiligung desjenigen Unternehmens gebaut wurde, das im Marktmachtbericht des Bundeskartellamts als vermutlich marktbeherrschender Stromerzeuger geführt wird.
Foto: Der RWE-Turm in Essen. Der Konzern ist der mit Abstand größte Stromerzeuger Deutschlands — via Wikimedia Commons — CC BY-SA 4.0 / Steffen Schmitz
Was das Bundeskartellamt gesagt hat — und was nicht
Am 17. Juli 2026 hat das Bundeskartellamt den Erwerb freigegeben. Die Behörde prüfte, ob RWE durch die höhere Beteiligung zusätzliche Möglichkeiten oder Anreize bekommt, beim Netzbetrieb bevorzugt zu werden, und verneinte das. Behördenpräsident Andreas Mundt wird in der Mitteilung sinngemäß so zitiert: RWE und Amprion sind auf unterschiedlichen Marktstufen tätig; Geschäfte dieser Art können Anreize oder Gelegenheiten schaffen, die andere Seite zu bevorzugen; der diskriminierungsfreie Betrieb des Übertragungsnetzes sei eine Schlüsselvoraussetzung für wirksamen Wettbewerb auf den Strommärkten. Die Mitteilung liegt nur auf Englisch vor, die Wiedergabe ist eine Übersetzung.
Zwei Punkte dazu.
Erstens hat dieselbe Behörde im Marktmachtbericht Stromerzeugung 2023/24 vom November 2024 festgehalten, dass RWE im Untersuchungszeitraum vermutlich eine marktbeherrschende Stellung hielt — gemessen an den sogenannten pivotalen Stunden, also den Stunden, in denen ein Erzeuger unverzichtbar ist, um die Nachfrage zu decken. Wie das zustande kommt und warum daraus im Winter 2024 trotzdem keine nachweisbare Manipulation folgte, steht in unserem Beitrag Warum die Kilowattstunde manchmal 80 Cent kostet.
Zweitens prüft die Fusionskontrolle eine eng gefasste Frage: Verschlechtert sich der Wettbewerb durch diesen Zusammenschluss zusätzlich? Sie prüft nicht, ob die Struktur, die danach dasteht, belastbar ist. Die eine Behörde hat gesagt, dass nichts hinzukommt. Über das, was schon da ist, hat sie in diesem Verfahren nichts gesagt.
Für diese zweite Frage gibt es ein eigenes Verfahren.
Das Zertifizierungsverfahren
Der Betrieb eines Übertragungsnetzes bedarf nach § 4a EnWG einer Zertifizierung durch die Bundesnetzagentur. Eingeleitet werden kann sie auf Antrag des Netzbetreibers, auf begründeten Antrag der EU-Kommission oder von Amts wegen. Die Behörde erstellt binnen vier Monaten einen Entscheidungsentwurf und legt ihn der Europäischen Kommission zur Stellungnahme vor; danach hat sie zwei Monate für die Entscheidung.
Am 13. August 2026 haben vier Ökostromversorger — Bürgerwerke, EWS Schönau, Green Planet Energy und naturstrom — genau das gefordert: eine umfassende Prüfung der veränderten Eigentumsverhältnisse in einem neuen Verfahren nach §§ 4a ff. EnWG. Belegt werden solle, dass Amprion unabhängig handelt, alle Marktteilnehmer gleich behandelt und sensible Netzbetriebsinformationen geschützt bleiben.
Oliver Hummel von naturstrom nennt die Trennung von Netz und Energiehandel „einen der Grundpfeiler der Strommarkt-Liberalisierung". Alexander Sladek von den Elektrizitätswerken Schönau formuliert die Sorge am konkretesten: Wenn RWE als Übertragungsnetzbetreiber über Marktzugang entscheiden könne, drohten Wettbewerbsvorteile für den Konzern.
Der Satz enthält das Wort, um das es uns geht.
Foto: Die Bundesnetzagentur in Bonn. Sie zertifiziert die Übertragungsnetzbetreiber und setzt fest, was diese verdienen dürfen — via Wikimedia Commons — gemeinfrei / Leit
Marktzugang heißt in der Praxis: Präqualifikation
Wer mit flexibler Last am Stromsystem teilnehmen will, kann sich nicht einfach anmelden. Er muss präqualifiziert werden — ein formales Verfahren mit Unterlagenprüfung und technischem Schnittstellentest. Erst danach folgt ein Rahmenvertrag, und erst danach darf man mitmachen. Das gilt für Regelleistung ebenso wie für „Nutzen statt Abregeln" nach § 13k des Energiewirtschaftsgesetzes, also für das Verfahren, mit dem überschüssiger Strom in Abregelungsstunden verwendbar wird, statt ungenutzt zu bleiben.
Zuständig für die Präqualifikation sind die Übertragungsnetzbetreiber. Die Bedingungen legen die vier gemeinsam fest.
Damit ist die Lage beschrieben: Der Zugang zu den Märkten für Flexibilität läuft über Stellen, deren Regeln künftig zu einem Viertel von einem Unternehmen mitverantwortet werden, das auf denselben Märkten als Anbieter auftritt. Ein Ladepark, der in der Überschussstunde Strom aufnimmt, ist aus Sicht eines Erzeugers ein Wettbewerber um dieselbe Systemdienstleistung.
Im Bild des ersten Teils: Wem der Ofen gehört, der bestimmt, wer außer ihm darin backen darf — und backt selbst.
Zur Genauigkeit gehören zwei Einschränkungen. Die Entlastungsregionen des § 13k liegen derzeit ausschließlich in den Regelzonen von TenneT und 50Hertz; im Amprion-Gebiet gibt es aktuell keine. Und die Präqualifikationsbedingungen setzen die vier Netzbetreiber gemeinsam, ein einzelner bestimmt sie nicht allein. Die Frage wird dadurch nicht kleiner, sie wird nur präziser: Sie betrifft die Regelsetzung, nicht den Einzelfall — und sie betrifft die Zukunft, in der dieses Instrument wachsen soll.
Foto: Schnellladepark in Kamen, Nordrhein-Westfalen. Ladeinfrastruktur ist die Verbrauchsseite, die in Überschussstunden einspringen könnte — via Wikimedia Commons — CC BY-SA 4.0 / IToms
Warum wir das schreiben
Wir stehen mit den vier Übertragungsnetzbetreibern selbst in einem Verfahren zur Teilnahme an „Nutzen statt Abregeln". Wir kennen die Formulare, die Fristen und die Prüfschritte aus eigener Anschauung. Deshalb lesen wir Sladeks Satz anders als eine Meldung über einen Milliardendeal.
Wir haben keinen einzigen Anhaltspunkt dafür, dass Amprion irgendjemanden benachteiligt hätte. Die Frage lautet nicht, ob etwas passiert ist. Sie lautet, ob die Sicherungen zu der Eigentümerstruktur passen, die seit dem 24. Juli gilt. Diese Frage lässt sich ordentlich beantworten, und das dafür vorgesehene Instrument ist das Zertifizierungsverfahren nach § 4a. Eine Prüfung, die stattfindet, bevor jemand Anlass zur Beschwerde hat, ist der günstigste Zeitpunkt für alle Beteiligten — auch für Amprion und RWE, für die ein bestätigtes Ergebnis mehr wert ist als ein offener Verdacht.
Für unser Anliegen hängt daran mehr als eine Formalie. Damit Elektroautos genau dann laden, wenn Wind und Sonne mehr liefern, als gebraucht wird, braucht es drei Dinge: ein Preissignal, das bis zur Ladesäule durchkommt, eine Behörde, die es festlegen kann — und einen Netzzugang, der nicht davon abhängt, wem das Netz gehört. Die ersten beiden Punkte beschäftigen uns seit Monaten. Der dritte war bisher selbstverständlich.
Und dann die Rechnung
Damit ist beschrieben, wem die Netze gehören und wer über den Zugang zu ihnen entscheidet. Offen ist die dritte Frage, und sie ist die wirtschaftlich interessanteste: Was verdient ein Netzbetreiber an einer Leitung, und wem gehört sie, wenn die Netzentgelte sie bezahlt haben?
Das steht in Teil 3 — dort geht es um die Mechanik, mit der die Bundesnetzagentur festsetzt, was ein Netz verdienen darf — und in Teil 4, der eine Zehn-Milliarden-Trasse über fünfzig Jahre durchrechnet, drei Eigentumsmodelle nebeneinanderstellt und sagt, wo wir stehen.
Teil 5 fragt, wer die Rendite tatsächlich bezieht, und Teil 6 erklärt, nach welcher Regel ab 2029 verteilt wird, wer für das Netz bezahlt.
Quellen
- Bundeskartellamt: RWE cleared to increase its stake in Amprion (17.07.2026)
- Amprion: Amprion begrüßt Einstieg von RWE bei M31 (22.06.2026)
- Green Planet Energy und andere: Übernahme von Amprion widerspricht der Energiemarkt-Liberalisierung (13.08.2026)
- pv magazine: Ökostrom-Anbieter fordern umfassende Prüfung der Amprion-Übernahme (13.08.2026)
- § 4a EnWG — Zertifizierung des Transportnetzbetreibers
- § 10c EnWG — Unabhängigkeit der Unternehmensleitung
- Bundesnetzagentur: Zertifizierungsverfahren für Transportnetzbetreiber (Beschlusskammer 6)
- Bundeskartellamt: Marktmachtbericht Stromerzeugung 2023/24 (25.11.2024)
- energie-chronik: RWE verkauft seinen Strom-Transportnetzbetreiber Amprion (14.07.2011)
Du willst „Nutzen statt Abregeln"?
Zeichne die Petition — jede Stimme zählt. Wir brauchen sie schnell, bevor der Tankrabatt verlängert und unser Vorschlag übersehen wird.
Petition zeichnen →Was sagst du dazu?
Widerspruch, Ergänzung, eine Zahl, die nicht stimmt, eine Frage, die offen bleibt — schreib es uns. Wir lesen jede Rückmeldung, und sie ändert unsere Texte.
Wer den Zutritt bewacht
https://ladefreun.de/blog/176-wer-den-zutritt-bewacht/
Die Rückmeldung geht als E-Mail an uns, zusammen mit dem Titel dieses Beitrags. Name und Adresse sind freiwillig; ohne Adresse können wir nicht antworten. Kommen zu einem Beitrag mehrere gehaltvolle Rückmeldungen zusammen, fassen wir den fachlichen Austausch daraus sinngemäß zusammen und stellen ihn unter den Beitrag — ohne Namen, ohne Adressen, ohne Datum. Wenn du das nicht möchtest, schreib es dazu. Geht das Formular nicht, schreib direkt an feedback@ladefreun.de.
Angekommen — danke. Wir lesen mit, und wenn du eine Adresse hinterlassen hast, melden wir uns.
Newsletter abonnieren? Hier auf der Startseite mit deiner E-Mail-Adresse.