Ladefreunde-Blog · Strommarkt und Macht

Die Rechnung endet am Zaun

11. September 2026 6 min Lesezeit Ladefreunde-Blog

Kurzfassung: Der Entwurf zum EEG 2027 verschiebt rund vier Gigawatt Zubau pro Jahr vom Dach aufs Feld. Begründet wird das mit den niedrigeren Erzeugungskosten großer Anlagen. Diese Rechnung endet am Zaun der Anlage. Danach kommen der Netzanschluss, für den bundesweit 720 Gigawatt an Anträgen offen sind, Wartezeiten von drei bis sieben Jahren — und der Transport. Dachstrom braucht davon nichts: Er bleibt zu 80 bis 90 Prozent im Ortsnetz, und der Anschluss ist bezahlt.

Weite Reihen von Solarmodulen einer großen Freiflächenanlage in Brandenburg

Foto: Solarpark Weesow-Willmersdorf in Brandenburg. Solche Anlagen erzeugen die günstigste Kilowattstunde des Landes — und brauchen einen Anschluss, den es erst geben muss. Via Wikimedia Commons — CC BY-SA 4.0 / Paul Langrock für EnBW

Was der Entwurf verschiebt

Das Ausschreibungsvolumen für Freiflächenanlagen soll ab 2027 von 9,9 auf 14 Gigawatt im Jahr steigen. Rund vier Gigawatt wandern damit jährlich vom Dachsegment aufs Feld; mindestens 64 Prozent des Zubaus sollen auf Freiflächen entstehen. Mengen, die in anderen Segmenten nicht abgerufen werden, fallen in den Folgejahren dem Freiflächensegment zu.

Dazu kommt, was nicht verschoben wird. Die 50-Prozent-Grenze für die Einspeiseleistung gilt für Dachanlagen unter 100 Kilowatt. Freiflächenanlagen liegen darüber. Der Wegfall der festen Einspeisevergütung trifft die kleinen Anlagen; Freiflächenanlagen sind ohnehin in der Direktvermarktung, seit Jahren und ohne Schwierigkeiten — die Schwelle dafür liegt bei 100 Kilowatt, und darunter liegt praktisch keine von ihnen.

Die Belastungen des Entwurfs treffen also das eine Segment, die zusätzlichen Mengen gehen an das andere.

Warum das so begründet wird

Mit den Kosten, und das Argument ist nicht falsch.

Eine Freiflächenanlage baut auf freiem Feld, in einem Zug, mit gleichen Modulen, ohne Gerüst, ohne Dachstatik, ohne Termine mit Hauseigentümern. Die Stromgestehungskosten liegen deutlich unter denen einer Dachanlage. Wer je Kilowattstunde rechnet und nur die Anlage betrachtet, kommt zu dem Ergebnis, das im Entwurf steht.

Wo die Rechnung endet

Am Zaun. Was danach kommt, steht in keiner dieser Zahlen.

Der Anschluss. Eine Freiflächenanlage braucht einen eigenen Netzanschluss: Kabeltrasse, Übergabestation, häufig ein Umspannwerk. Den gibt es nicht überall, und es gibt ihn nicht schnell. Der Branchenverband BDEW zählte im November 2025 rund 720 Gigawatt an offenen Netzanschlussbegehren — bei einer in Deutschland installierten Erzeugungsleistung von rund 263 Gigawatt. Netzbetreiber nennen für große Photovoltaikanlagen Wartezeiten von drei bis sieben Jahren. Transformatorstationen haben Lieferzeiten von 20 bis 40 Wochen.

Der Entwurf selbst führt dafür ein neues Instrument ein: Erstmals sollen Netzbetreiber auch von Erzeugungsanlagen einen Baukostenzuschuss verlangen dürfen. Der Anschluss wird damit teurer, und zwar genau für die Bauform, die zusätzlich gebaut werden soll.

Der Transport. Eine Freiflächenanlage speist in die Mittel- oder Hochspannung. Ihr Strom muss von dort dorthin, wo er gebraucht wird. In einem Land, dessen Engpassmanagement 2025 3,07 Milliarden Euro gekostet hat, ist das keine Nebensache.

Das Engpassrisiko. Wo besonders viel erzeugt wird, soll künftig ein Vorbehalt gelten: Neue Anlagen in kapazitätslimitierten Netzgebieten verzichten auf die Entschädigung für bis zu 20 Prozent ihrer Jahreserzeugung, bis zu sechs Jahre lang. Das betrifft Freiflächenanlagen, nicht Dachanlagen. Wie das funktioniert, steht in einem eigenen Beitrag.

Was eine Dachanlage anders macht

Sie braucht nichts davon.

Der Anschluss ist schon da. Jedes Haus hat einen, er ist gebaut und bezahlt. Keine Trasse, keine Übergabestation, keine Wartezeit, kein Baukostenzuschuss.

Der Strom bleibt, wo er entsteht. Der Hersteller E3/DC hat die Spannung an 110.000 Hausanschlüssen ausgewertet und kommt zu dem Ergebnis, dass 80 bis 90 Prozent des Solarstroms vom Dach im Ortsnetz bleiben — er wird nebenan verbraucht und ersetzt dort Bezug. Diese Zahlen stammen von einem Unternehmen, das Speicher verkauft, und sind mit diesem Interesse zu lesen; eine vergleichbare öffentliche Auswertung gibt es von keinem der rund 850 Netzbetreiber.

Ein Teil ersetzt teuren Strom, nicht billigen. Was im eigenen Haus verbraucht wird, ersetzt eine Kilowattstunde, die sonst rund 30 Cent gekostet hätte. Die Freiflächenanlage verkauft ihre Kilowattstunde zum Börsenpreis, der im Mittel bei gut fünf Cent für Solarstrom liegt.

Was das über den Wert sagt

Der Marktwert ist für beide derselbe: Solarstrom ist Solarstrom, und die Börse fragt nicht, auf welchem Untergrund er entstanden ist. Was sich unterscheidet, sind die Kosten, die daneben entstehen.

Auf der einen Seite eine Anlage, die je Kilowattstunde günstiger baut, aber einen Anschluss, eine Leitung und im Zweifel ein Umspannwerk braucht — und deren Strom durch ein Netz muss, das an vielen Stellen voll ist.

Auf der anderen Seite eine Anlage, die je Kilowattstunde teurer baut und deren Strom die Straße nicht verlässt.

Der Kostenvergleich, der die Verschiebung begründet, enthält nur die erste Hälfte davon. Das ist der Einwand, und er ist keiner gegen Freiflächenanlagen: Beide Bauformen werden gebraucht, und die Ziele sind ohne beide nicht zu erreichen. Der Einwand richtet sich gegen eine Rechnung, die an der Grundstücksgrenze aufhört.

Die Zahl, die das Verhältnis zeigt

Im ersten Halbjahr 2026 gingen 1.002 Freiflächenanlagen mit zusammen 4.010 Megawatt ans Netz. Im selben Zeitraum gingen rund 185.000 Dachanlagen mit zusammen 3.186 Megawatt ans Netz.

Tausend Projekte gegen 185.000 Entscheidungen von Hauseigentümern, Genossenschaften und Betrieben. Die eine Zahl lässt sich durch eine Ausschreibung steuern. Die andere entsteht daraus, dass sich 185.000 Mal jemand dafür entschieden hat.

Und der Weg, der bis 2032 zurückgelegt werden soll, ist steil: von heute rund 40 Gigawatt Freiflächenleistung auf etwa 130. Das Wuppertal Institut warnt in diesem Zusammenhang vor einem Einbruch im Segment der Gebäudeanlagen — also davor, dass die eine Kurve fällt, bevor die andere oben ist.

Zweck oder Wirkung

Auch hier gilt, was für den Rest des Entwurfs gilt: Was beabsichtigt ist, lässt sich von außen nicht feststellen. Was im Text steht, lässt sich lesen.

Im Text steht, dass die Einspeisegrenze für Dachanlagen gilt und nicht für Freiflächenanlagen. Dass die feste Vergütung für kleine Anlagen entfällt, während große längst vermarkten. Dass nicht abgerufene Mengen aus anderen Segmenten dem Freiflächensegment zufallen und nicht umgekehrt. Und dass an Ausschreibungen teilnehmen kann, wer ein Projekt entwickelt — ein Einfamilienhaus kann das nicht.

Die Summe dieser Regelungen verschiebt den Zubau von vielen kleinen Entscheidungen zu wenigen großen Verfahren. Ob das gewollt ist, wissen wir nicht. Dass es eintritt, steht im Entwurf.

Was folgen müsste

Die Rechnung vollständig machen. In den Kostenvergleich zwischen Dach und Feld gehören der Netzanschluss, seine Wartezeit und das Engpassrisiko — sonst vergleicht man zwei Dinge, von denen eines seine Folgekosten mitbringt und das andere nicht.

Und dann gehört der zweite Teil dazu: Dachstrom ist deshalb so gut verwertbar, weil er nebenan verbraucht wird. Damit das auch für die Stunden gilt, in denen gerade niemand zu Hause ist, braucht es einen Abnehmer vor Ort — ein Fahrzeug, einen Speicher im Quartier, eine Wärmepumpe. Und der braucht einen Zählpunkt, an den sich ein Angebot richten kann. Warum es den bisher nicht gibt, haben wir gesondert beschrieben.

Die erste Lesung im Bundestag ist für die Woche ab dem 21. September vorgesehen.

Quellen

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