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Ausgabe vom 30. September 2026. Zahlen und Fristen stehen auf dem Stand dieses Tages.
 
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Hallo zusammen,

in deutschen Gesetzestexten steht ein Hund. Er heißt Windhund, und er entscheidet seit Jahrzehnten darüber, wer sein Kraftwerk, seinen Speicher oder seine Ladesäule ans Stromnetz anschließen darf. Die Regel dahinter ist so simpel, wie sie klingt: Wer zuerst den Antrag stellt, kommt zuerst dran. Das Eingangsdatum entscheidet, sonst nichts.

Seit dem 1. April gilt das nicht mehr — jedenfalls nicht überall. Diese Ausgabe erzählt, was an seine Stelle getreten ist, warum der Hund trotzdem noch mitläuft, und was dabei nach wie vor niemand fragt.

Die gute Nachricht vorweg: Dass dieses Rennen ins Stocken geraten ist, ist ein Glück. Die Richtung stimmte nämlich nicht.

1. Drei Zahlen, die das Problem zeigen

Die Bundesnetzagentur hat gezählt, was 2025 an Anschlussanträgen für Batteriespeicher eingegangen ist:

LeistungSpeicherkapazität
beantragt573,5 GW1.583 GWh
zugesagt54,2 GW142,4 GWh
tatsächlich am Netz3,6 GWrund 6 GWh

Beide Spalten gehören dazu. Die Leistung sagt, wie schnell ein Speicher laden und abgeben kann — das ist es, was den Anschluss belastet, und danach wird er vergeben. Die Speicherkapazität sagt, wie lange er das durchhält — daher kommt der Nutzen.

Zur Einordnung: Die höchste Last, die das deutsche Netz je gleichzeitig decken musste, liegt bei rund 80 Gigawatt. Es wurden also Anschlüsse für ein Vielfaches des gesamten Landesbedarfs beantragt — für Speicher allein.

Der Grund liegt in der alten Regel selbst. Ein Antrag kostete faktisch nichts, und das Eingangsdatum sagt nichts darüber, ob jemand je baut. Es lohnte sich, früh und oft zu beantragen und später zu entscheiden. Die Schlange füllte sich mit Projekten, die es nie gab.

Und weil so wenig durchkommt, ist der Platz in der Schlange selbst zu einem Wert geworden. Der teuerste Teil eines Speicherprojekts ist heute nicht die Batterie — die kann jeder kaufen —, sondern die Zusage, sie anschließen zu dürfen. Entsprechend werden solche Projekte gekauft und verkauft: Ein Aufkäufer sammelt gerade Projektrechte zwischen einem und zehn Megawatt ein und will bis Ende 2027 auf 300 Megawatt kommen, gesucht sind ausdrücklich baureife Projekte. Gehandelt wird damit nicht, was gebaut wurde, sondern eine Position auf einer Warteliste.

Seit April sortieren die vier großen Netzbetreiber deshalb anders: Nicht mehr wer zuerst kam, sondern wessen Projekt am weitesten ist. „First ready" statt „first come". Dazu ein Eintrittspreis von 50.000 Euro je Antrag, feste Stichtage statt laufender Bearbeitung, und Punkte für Grundstück, Genehmigung und Bonität.

Das Ende des Windhundrennens — der ganze Ablauf, die Kosten, und wo das neue Verfahren nicht gilt

2. Die Frage, die auch jetzt niemand stellt

Wir haben uns das Regelwerk der Netzbetreiber im Wortlaut angesehen — 34 Seiten. Von hundert Punkten entfallen dreißig auf das Grundstück, dreißig auf die Technik, dreißig auf die Finanzkraft des Antragstellers. Und zehn auf einen Posten, der „Netz- und Systemnutzen" heißt.

Hinter diesem Namen steht eine einzige Frage: ob sich mehrere Anlagen einen Anschlusspunkt teilen. Mitmachen darf nur, wer je Beteiligtem mindestens 100 Megawatt mitbringt.

Was in keinem der Kriterien vorkommt: wo die Anlage steht. Ob sie einen Engpass entlastet oder einen schafft. Ob am selben Kabel gerade Windräder abgeregelt werden.

Dahinter steht das Modell, in dem alle rechnen. Deutschland hat genau einen Strompreis — die Börse rechnet, als wäre das Land eine Platte aus Kupfer, auf der jede Kilowattstunde überall gleich ankommt. Ein Preis, der für Flensburg und Kempten derselbe ist, kann nicht sagen, wo ein Speicher gebraucht wird. Also entscheidet der Grundstückspreis.

Dasselbe gilt für Elektrolyseure: Ein sehr großer, sehr steuerbarer Stromverbraucher könnte gezielt dort stehen, wo sonst abgeregelt wird — es gibt nur keine Regel, die ihn dorthin lenkt. Mehrere Untersuchungen warnen deshalb vor Fehlansiedlungen, die sich später nicht mehr verschieben lassen.

Aufgeräumt wird hinterher: Das Engpassmanagement im deutschen Netz kostete 2025 3,07 Milliarden Euro. In einem einzigen Jahr.

Und es gibt eine Seite, für die der Ausbau der sichere Weg ist. Netzbetreiber bekommen auf neu investiertes Kapital eine regulierte Verzinsung — wer eine Leitung baut, hat eine über Jahrzehnte gesicherte Rendite. Wer denselben Engpass stattdessen mit einem Speichervertrag oder gesteuerten Lasten löst, bekommt sie nicht: Das sind Betriebskosten, und die werden in der Regulierung schlechter behandelt. Fachleute nennen es die CAPEX-OPEX-Asymmetrie. Das beschreibt Anreize, keine Absichten — aber es erklärt, warum die Antwort so oft Kupfer heißt.

Und weil ein Netzanschluss zwanzig Jahre und länger hält, wird hier gerade für Jahrzehnte festgelegt, wo Strom künftig erzeugt und wohin er transportiert werden muss.

Die Kupferplatte im Kopf — warum der Ort im Verfahren erst als Stichentscheid auftaucht, hinter dem Eingangsstempel

3. Wo die Schlange wirklich steht

Von den 18.158 Anträgen des Jahres 2025 gingen 17.775 an Verteilnetzbetreiber — an die Netzebene also, an der auch Ihr Haus hängt, Ihre Wallbox und das Trafohäuschen um die Ecke. Dort werden acht Prozent der Anträge bewilligt.

Genau dort bleibt das neue Verfahren freiwillig. Das Netzanschlusspaket, am 29. Juli im Kabinett beschlossen und seit dem 8. September im Bundestag, sagt über die rund 866 Verteilnetzbetreiber: Sie sind „berechtigt", die bestätigten Priorisierungsgrundsätze anzuwenden. Berechtigt, nicht verpflichtet — der Industrie- und Handelskammertag fordert deshalb „verbindliche statt optionaler Kriterien".

Zwei von ihnen zeigen, wie unterschiedlich das ausgeht. Netze BW übernimmt das Verfahren ab November. E.ON geht einen anderen Weg und kürzt die Schlange, statt sie neu zu sortieren: Anschluss sofort, dafür Abregelung in den wenigen Stunden, in denen es eng wird. Der Konzern rollt dafür bis Ende des Jahres einen einheitlichen Vertragsstandard über alle eigenen Netze aus.

Der zweite Weg ist der interessantere, weil er die Kupferplatten-Logik durchbricht: Man baut das Netz nicht für den schlimmsten Moment des Jahres aus, sondern vereinbart, was in diesem Moment passiert. Für Privatleute gibt es das längst — § 14a, die gedrosselte Wallbox gegen ein niedrigeres Netzentgelt.

Und dann ist da ein Gedanke, den wir zur Diskussion stellen wollen. In Deutschland stehen rund 570.000 Trafohäuschen, und jedes Jahr werden welche neu gebaut oder erneuert. Wenn der Bagger ohnehin da ist und die Fläche ohnehin gesichert: Warum nicht gleich den Platz für einen Speicher vorbereiten? Er stünde dann genau an der Stelle, an der die Enge entsteht.

Wir machen daraus vorerst keine Forderung — drei Fragen sind offen, und wir benennen sie im Beitrag, statt sie zu übergehen.

Der Platz neben dem Trafohäuschen — die beiden Wege aus dem Stau, und was daran noch ungeklärt ist

4. Was das mit dem Laden zu tun hat

Wenn mittags mehr Sonnenstrom ins Ortsnetz kommt, als es aufnimmt, wird abgeregelt — Strom, den es gegeben hätte, der aber nicht erzeugt wurde. In denselben Stunden rutscht der Börsenpreis unter null: Es kostet Geld, diesen Strom loszuwerden.

Autos, die in genau diesen Stunden laden, sind die billigste Senke, die das System hat. Sie stehen schon da. Sie brauchen kein Fundament, keine Genehmigung und keinen Platz in irgendeiner Warteschlange — sie hängen bereits am Netz.

Deshalb bleibt unsere Forderung, was sie ist: Öffentliches Schnellladen soll in Negativpreis-Stunden kostenlos werden. Nicht als Geschenk, sondern weil es in diesen Stunden für alle billiger ist als die Alternative.

Ein Rennen, in dem niemand nach der Richtung fragt, gewinnt am Ende keiner.

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ladeFreunde · Viernheim
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