Bürgerinitiative · Petition · 10.05.2026

Nutzen statt Abregeln.
Wenn Strom in Deutschland im Überschuss ist, soll öffentliches Schnellladen kostenfrei sein.

Eine zeitliche und last-seitige Erweiterung von §13k Energiewirtschaftsgesetz — bundesweit, technologieoffen, haushaltsneutral. Kein Fördertopf. Kein neues Gesetz auf grüner Wiese.

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01Kurzfassung
Forderung in einem Satz

Wir fordern Bundestag, Bundesregierung und Bundesnetzagentur auf, §13k EnWG zu erweitern — sodass Überschussstrom an öffentlichen Ladesäulen ankommt, statt abgeregelt zu werden.

Eine Überschussstunde liegt in jeder Viertelstunde vor, in der mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

In diesen Stunden ruhen Stromsteuer, KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage, §19-StromNEV-Umlage und Konzessionsabgabe. Die Netzentgelte bleiben fällig — sie werden über ein Verrechnungskonto aus dem Markterlös oder der Engpass-Vergütung gedeckt. Der Endkundenpreis fällt auf null. Kein Steuergeld fließt.

Abregelung 2024
9,4 TWh
sauberer Ökostrom abgeregelt — Strom für rund 2,7 Millionen E-Autos. PV-Abregelung +97 % gegenüber Vorjahr (BNetzA).
Engpasskosten
3,1 Mrd €
2025 — alle Stromkund:innen zahlen das über die Netzentgelte. 2024 lag der Wert bei 1,7 – 2,0 Mrd € (BNetzA).
Tiefstand 2026
−69 ct
Intraday am 6.4.2026; im Day-Ahead −49,9 ct/kWh am 1.5.2026. An denselben Tagen 79 ct an der Säule.

Was die Regel nicht ist

Unterschreiben

Kostenloses Überschussladen — jetzt einfordern.

Eine E-Mail. Eine Unterschrift. Eine Forderung: Wenn Strom in Deutschland im Überschuss ist, soll Laden an öffentlichen Säulen kostenlos sein. Keine Subvention — nur ein Paragraph.

Keine Werbung. Kein Verkauf. Kein Tracking. Widerruf jederzeit per Mail an ampere@ladefreun.de
02Langfassung — vollständige Forderung

Was wir genau fordern — in der präzisen Form für Bundestag, BMWE, BMUKN, BMV und Bundesnetzagentur.

1. Sachverhalt

Deutschland hat den Erneuerbaren-Ausbau weitgehend beschlossen, aber keinen Mechanismus, um den Überschuss zu nutzen, der dabei entsteht. Im Ergebnis werden Wind- und Solaranlagen in Stunden mit Überschuss abgeregelt — entweder, weil das Netz den Strom nicht an die Last bringen kann (Engpassmanagement, §13a/§13e EnWG), oder weil der Anlagenbetreiber bei vier Stunden negativem Day-Ahead-Preis ohnehin keine Marktprämie mehr erhält (§51 EEG).

Volumen 2024: 9,374 TWh abgeregelte EE-Erzeugung (BNetzA), davon Offshore-Wind 4,562 + Onshore-Wind 3,384 + PV 1,389 TWh. Engpassmanagement-Kosten 2024: 1,7–2 Mrd Euro (Redispatch konventionell 1.125 Mio + EE-Entschädigung 554 Mio + Reserve 200–400 Mio); 2025: 3,1 Mrd Euro. Diese Kosten werden über Netzentgelte auf alle Stromkund:innen umgelegt (§13a/§13e EnWG).

Gleichzeitig kostet öffentliches Schnellladen 60–79 ct/kWh — eine Spreizung, die für 20 Millionen Mieterhaushalte (Statistisches Bundesamt) eine strukturelle Kaufbarriere zur E-Mobilität darstellt. Der EU-Energiekommissar Dan Jørgensen hat 2026 ausdrücklich gefordert, „Steuern auf Strom zu senken" und „Windräder nicht mehr abzuschalten" — beides verbindet diese Petition.

2. Forderung

Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung werden aufgefordert, §13k Energiewirtschaftsgesetz („Nutzen statt Abregeln", in Kraft seit 1.10.2024) in seiner Reichweite so zu erweitern, dass:

(a) Lasten-Erweiterung. Öffentliche Ladepunkte im Sinne der Ladesäulenverordnung gelten als zuschaltbare Last nach §13k EnWG, soweit sie eichrechtskonform nach der Mess- und Eichverordnung sind. Eine Mindestanschlussleistung wird nicht vorausgesetzt.
(b) Trigger-Erweiterung. Eine Überschussstunde liegt in jeder Viertelstunde vor, in der mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: (1) der Day-Ahead-Spotmarktpreis im deutschen Marktgebiet beträgt 0 Cent je Kilowattstunde oder weniger, oder (2) der zuständige Übertragungsnetzbetreiber hat im jeweiligen Anschlussgebiet eine Anpassungsmaßnahme nach §§13a oder 13e EnWG zur Reduzierung der Einspeiseleistung erneuerbarer Energien aktiviert.
(c) Aufschlag-Ruhe. In aktivierten Stunden ruhen am öffentlichen Ladepunkt für die abgegebene Energiemenge die Stromsteuer (§3 StromStG, in Anschluss an §9 StromStG zu konkretisieren), die KWKG-Umlage, die Offshore-Netzumlage, die §19-StromNEV-Umlage sowie die Konzessionsabgabe (§2 KAV).
(d) Netzentgelt-Deckung. Das Netzentgelt nach §17 EnWG bleibt formal fällig. Es wird über ein Verrechnungskonto gedeckt — in Stunden nach Buchstabe (b) Nummer 1 aus dem negativen Großhandelserlös des Abnehmers, in Stunden nach Buchstabe (b) Nummer 2 aus der Aktivierungs-Vergütung des Übertragungsnetzbetreibers nach §13k Absatz 4. Ein verbleibender positiver Saldo verbleibt beim Säulenbetreiber zur Refinanzierung gemeinsam mit der THG-Quote nach §37a BImSchG.
(e) Räumliche Steuerung. Die Bundesnetzagentur regelt die räumliche Steuerung im Einvernehmen mit den Übertragungsnetzbetreibern durch Festlegung. Sie kann insbesondere bestimmen, dass in Engpasssituationen einzelne Regionen von der Aktivierung ausgenommen werden, soweit durch eine bundesweite Aktivierung in dieser Region zusätzlicher Redispatch entstünde. Die einheitliche Gebotszone bleibt unberührt.
(f) Folgegesetze. Bundestag und Bundesregierung werden aufgefordert, Stromsteuergesetz, KWKG, Offshore-Netzumlageverordnung, §19-StromNEV-Umlageverordnung und Konzessionsabgabenverordnung entsprechend anzupassen.

3. Begründung

Ökonomisch. Die Maßnahme repariert ein Marktversagen: Der Börsenpreis erreicht den Verbraucher heute nicht, weil preisunabhängige Aufschläge auch bei Negativpreis voll anfallen. Die Lösung ist keine Subvention, sondern die Durchleitung eines Preissignals, das im Markt vorhanden, aber regulatorisch blockiert ist. Prof. Gabriel Felbermayr (WIFO Wien, ehem. IfW-Präsident) bewertet das Modell als „ökonomisch grundsätzlich denkbar".

Sozial. 20 Millionen Mieterhaushalte sind heute strukturell von der E-Mobilität ausgesperrt — sie haben keine Wallbox und sind auf öffentliches Laden angewiesen. Bei 15.000 Kilometern Jahresfahrleistung und 70 % Überschussladen entsteht eine Ersparnis von über 1.000 Euro pro Jahr.

Klima. Jede aufgenommene Kilowattstunde Überschussstrom ist physikalisch eine Kilowattstunde, die nicht abgeregelt wird. Sie verdrängt am Erzeugungspunkt Wegwurf und am Verbrauchspunkt fossilen Grenzstrom der Abendspitze (Gas/Kohle/Importstrom). Beide Wirkungen sind messbar (kWh-Zähler, Erzeugungs-Mix-Statistik), nicht bilanziell konstruiert.

Regulatorisch. §13k EnWG ist seit 1.10.2024 in Kraft (Festlegung BK6-22-300 der Bundesnetzagentur). Die hier geforderte Erweiterung ist juristisch eine Anschluss-Maßnahme an einen bestehenden Rechtsrahmen — nicht ein neues Gesetz auf grüner Wiese.

Fiskalisch. Die Maßnahme ist haushaltsneutral. In Day-Ahead-Negativ-Stunden deckt der Markt die Netzkosten aus dem Negativpreis. In Engpass-Stunden wird Geld umgeleitet, das im Status quo ohnehin als Entschädigung an EE-Anlagenbetreiber fließen würde (554 Mio Euro 2024, BNetzA).

Geopolitisch. Die EU-Importrechnung für fossile Brennstoffe steigt um rund 14 Mrd Euro pro Monat (EU-Kommission). Jede Kilowattstunde heimischer erneuerbarer Erzeugung, die genutzt statt vernichtet wird, reduziert diese Abhängigkeit.

4. Forderungen an die Politik

Diese Petition fordert von Bundestag, Bundesregierung und Bundesnetzagentur drei Schritte:

  1. Sofort (Mai–Juli 2026): Beauftragung der Bundesnetzagentur mit einer fortgeschriebenen §13k-Festlegung, die öffentliche Ladepunkte und den Day-Ahead-Negativpreis als zusätzlichen Trigger einbezieht (Pilotphase 12 Monate ab Herbst 2026).
  2. Parallel (Sommer 2026): Vorlage eines Referentenentwurfs für die §13k-EnWG-Anpassung im formellen Gesetz, einschließlich Anpassung StromStG, KWKG, Offshore-Netzumlageverordnung, §19-StromNEV-Umlageverordnung und KAV.
  3. Mittelfristig (2027): Verstetigung im Bundestag auf Basis der Pilot-Daten.

Die Maßnahme kann ohne Streit innerhalb der Koalition umgesetzt werden: CDU und CSU bekommen eine ordnungspolitische Maßnahme („Marktsignal durchleiten"), die SPD bekommt eine soziale Entlastung („20-Millionen-Mieter-Regel"), beide Seiten liefern, ohne dass eine nachgeben muss.

03Häufige Fragen

Was Sie beim Lesen dieser Petition fragen werden.

Wer profitiert?

Vor allem 20 Millionen Mieterhaushalte (Laternenparker:innen), die heute keine eigene Wallbox haben. Außerdem alle Stromkund:innen über sinkende Netzentgelte (weniger Engpassmanagement). Außerdem Wind- und Solaranlagenbetreiber, deren Erzeugung weniger abgeregelt wird.

Was kostet das den Bund?

Nichts. In Day-Ahead-Negativ-Stunden deckt der Markt die Netzkosten aus dem Negativpreis. In Engpass-Stunden wird Geld umgeleitet, das im Status quo ohnehin als Entschädigung an EE-Anlagen fließen würde. Kein Bundeszuschuss.

Wer verliert?

Praktisch niemand. In Negativpreis-Stunden läuft kein konventionelles Kraftwerk; die Maßnahme nimmt also keinen Erzeuger Marktanteile weg. Tibber/Octopus & andere dynamische Tarif-Anbieter sind nicht betroffen — die Maßnahme gilt nur für öffentliche Säulen, nicht für Heim-Wallboxen.

Reichen die Schnellladepunkte für 9,4 TWh?

Deutschland hat heute 51.253 Schnellladepunkte und 149.002 Normalladepunkte mit zusammen 8,5 GW gleichzeitig abrufbarer Ladeleistung — davon rund 7 GW Schnelllade-Anteil (BNetzA, 1. April 2026). Eine 300-kW-Säule nimmt in einer Stunde so viel Strom auf wie ein Eigenheim mit 10-kWp-PV in einer ganzen sonnigen Woche. Leistungsmäßig liegt der HPC-Park damit auf Pumpspeicher-Niveau (alle 30 deutschen Pumpspeicher zusammen: netto 6,5 GW) — ohne 1 Kubikmeter Beton, ohne Stausee, ohne Bergland.

Schützen wir damit nicht auch Eigenheimbesitzer mit eigener PV?

Eigenheimbesitzer laden überwiegend zuhause; öffentliche Säulen nutzen sie unterwegs (Urlaub, Pendlerstrecke). Außerdem decken Eigenheimbesitzer ihren Mobilitätsstrom in den Wintermonaten (November–Februar) nicht aus dem eigenen Dach — gerade dann sind kostenfreie Wind-Überschussstunden auch für sie ein konkreter Vorteil.

Was ist mit blockierten Säulen?

Eine moderate Blockiergebühr (heute schon vielerorts implementiert) löst das. Die Maßnahme ändert nichts an der bestehenden CPO-Möglichkeit, Stand- und Blockiergebühren zu erheben.

Geht das EU-rechtlich?

Ja. EU-Energiekommissar Dan Jørgensen hat 2026 ausdrücklich gefordert, „Steuern auf Strom zu senken" und „Windräder nicht mehr abzuschalten" — beides ist genau das, was diese Petition erreicht. Stromsteuer-Suspensionen sind in Deutschland zudem etabliert (Spitzenausgleich für die Industrie); Marktsignal-Durchleitung im Rahmen einer bestehenden EnWG-Regelung ist EU-konform und keine neue Beihilfe.

04Feedback

Eine Frage, ein Hinweis, eine Korrektur?

Diese Petition ist ein Entwurf, der lebt. Wenn Sie einen sachlichen Hinweis haben, einen Faktencheck, eine Formulierung, die Sie schärfer finden, oder einen Stakeholder, den wir kennen sollten — schreiben Sie uns. Jede Rückmeldung geht an feedback@ladefreun.de und wird gelesen.

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