Wie aus Stillstand Steuereinnahmen werden — die Abregelungs-Bilanz 2024
KI-generierte Illustration.
9,3 Terawattstunden Wind- und Sonnenstrom wurden 2024 in Deutschland abgeregelt — die Anlagen wurden gedrosselt, der Strom gar nicht erst eingespeist. Bezahlt wurde trotzdem: 554 Millionen Euro Entschädigung an die Betreiber, finanziert über die Netzentgelte. Wertschöpfung: null. Klima-Gewinn: null. Steuereinnahmen für den Bundeshaushalt: null. Es geht auch anders.
Die Zahlen 2024 (BNetzA, vorläufige Jahresdaten)
Die Bundesnetzagentur hat die Engpass-Daten für 2024 veröffentlicht. Drei Zahlen reichen, um die Mechanik zu verstehen:
- Offshore-Wind abgeregelt: 4.562 GWh
- Onshore-Wind abgeregelt: 3.384 GWh
- Solar abgeregelt: 1.389 GWh (97 Prozent mehr als 2023)
In Summe 9,3 TWh — etwa 3,5 Prozent der gesamten EE-Erzeugung des Jahres, die nicht erzeugt wurde, obwohl Wind und Sonne dafür dagewesen wären. Zum Vergleich: 9,3 TWh hätten ausgereicht, um 2,7 Millionen Haushalte ein ganzes Jahr lang mit Strom zu versorgen.
Der Strom wurde nicht abgeregelt, weil ihn niemand gebrauchen könnte. Er wurde abgeregelt, weil in genau diesen Stunden zu wenig Verbrauch dort entstand, wo der Strom anfiel. Genau das ist der Punkt: die Lösung liegt nicht in mehr Leitungen — sie liegt in mehr Flexibilität. Schnellladesäulen an den richtigen Stellen schlucken mehr Wind, als eine zusätzliche Trasse Richtung Süden je hinbringt, und das sofort.
Was ein abgeregeltes Windrad kostet — wer zahlt
Wenn ein Netzbetreiber eine Anlage drosselt, hat der Anlagenbetreiber Anspruch auf eine Entschädigung. Geregelt in § 13a EnWG: Der Netzbetreiber muss den Anlagenbetreiber „wirtschaftlich weder besser noch schlechter" stellen. Konkret: die entgangene Einspeisevergütung plus zusätzlicher Aufwand werden ausgeglichen.
2024 floss aus diesem Topf ein dreistelliger Millionenbetrag an die Betreiber gedrosselter EE-Anlagen: 554 Millionen Euro Entschädigung allein für Erneuerbare. Daneben standen rund 1,125 Milliarden Euro für den konventionellen Gegen-Redispatch — Kohle- und Gas-Kraftwerke, die im Süden hochgefahren wurden, weil der Wind-Strom aus dem Norden nicht durchkam, meist während der Peakstunden am Morgen und am Abend. Plus weitere Vorhalte- und Reservekosten.
Insgesamt summierten sich die Netzengpass-Kosten 2024 auf rund 1,8 Milliarden Euro.
Diese Beträge zahlt nicht der Bund. Sie werden über die Netzentgelte auf alle Stromkundinnen und Stromkunden umgelegt. Ob Haushalt, Bäckerei, Bürogebäude oder Mittelstandsbetrieb: Jede abgenommene Kilowattstunde trägt einen Anteil dieser 1,8 Milliarden Euro mit. Wir bezahlen für Strom, der nicht entstanden ist.
So entsteht Steuer aus dem Nichts — und so wird daraus Steuer aus echter Leistung
Hier wird die Geschichte für den Finanzminister interessant.
Wenn ein Windrad abgeregelt wird, bekommt der Betreiber trotzdem Geld — als Ausgleich dafür, dass er gerade nicht einspeisen darf. Bezahlt wird er von uns allen, über die Stromrechnung.
Jetzt drehen wir die Geschichte um.
Wenn der Windstrom in genau dieser Stunde verbraucht würde — von einem E-Auto auf der Autobahn, von einer Wärmepumpe in einem Mietshaus, von einem Backofen am Sonntag — fließt alles in die richtige Richtung:
- Der Anlagenbetreiber erhält eine Vergütung für eine wirklich verkaufte Kilowattstunde anstelle einer Kompensationszahlung fürs Abregeln.
- Der Endkunde wird für die Abnahme belohnt (weil in dieser Stunde Überschuss herrscht und der Strompreis negativ ist) und bekommt dafür echten kostenfreien Strom.
- Der Netzbetreiber vereinnahmt Netzentgelte auf den nun über sein Netz fließenden Strom statt für Kompensationszahlungen aufkommen zu müssen.
- Der Staat erhebt seine Strom- und Mehrwertsteuer auf eine jetzt stattfindende Transaktion — eine weitere Einnahme für den Bundeshaushalt.
- Der Betreiber der Schnellladesäule nimmt die negativen Netzentgelte, die THG-Erlöse und evtl. fällige Blockiergebühren ein. Er macht Umsatz wo es bisher keinen gab, führt neue Kunden heran und auch das zuweilen ramponierte Image steigt.
- Die Kohle-Kraftwerke bleiben aus, weil das E-Auto den Windstrom geschluckt hat. Weniger fossile Erzeugung, weniger CO₂, weniger Druck auf die Netzentgelte.
Aus „Kosten für Abregelung" wird „Steuer und Netzentgelte aus echter Leistung". Mehr Klimaschutz pro Euro als jede Subvention, die derzeit auf den Stapel gelegt wird.
Was nicht passiert ist
Vergleichen wir es mit dem Kontrafaktum — der Welt, in der diese 9,3 TWh nicht abgeregelt würden, sondern bei Verbraucher:innen ankämen.
- Klima: 9,3 TWh × etwa 380 g CO₂/kWh fossile Verdrängung = rund 3,5 Millionen Tonnen CO₂ zusätzlich vermieden. Das entspricht knapp dem Jahres-CO₂-Ausstoß einer Mittelstadt.
- Wertschöpfung statt Stillstand: Die Anlagen hätten ihre normale Vergütung erhalten, die Stromkund:innen hätten echten kostenlosen Strom bekommen, der Staat hätte Steuern auf eine echte Transaktion erhoben.
- Netzkosten: Weniger Redispatch nötig, weil der erzeugte Strom dort verbraucht wird, wo er anfällt. Jede vermiedene Engpass-Stunde reduziert nebenher den Druck, das Übertragungsnetz weiter auszubauen. Geschätzte Einsparung: ein nennenswerter Teil der 2,8 Milliarden Euro.
- Verteilung: Wer den Strom in den Negativpreis-Stunden abgenommen hätte, hätte ihn kostenlos bekommen — Mieter:innen, Pendler:innen, einfach alle E-Auto-Fahrer:innen die das Angebot annehmen.
Die Differenz zwischen der Welt, die wir haben, und der Welt, die wir haben könnten, ist nicht klein. Sie kostet Geld (Entschädigungen über Netzentgelte). Sie kostet Klimaschutz (Millionen Tonnen CO₂, die der fossile Ersatz freisetzt). Sie kostet Steuereinnahmen, die der Bundeshaushalt nie sieht, weil die Transaktion nicht stattfindet. Sie kostet Netzentgelte, die die Netzbetreiber nie vereinnahmen, weil der Strom nicht über ihre Leitungen fließt. Alles gleichzeitig.
Warum das den Finanzminister hellhörig machen sollte
Diese Stillstands-Zahlung an die Anlagenbetreiber ist ein ungewollter Nebeneffekt eines Systems, das niemand bewusst so gewollt hat. Sie entsteht, weil der Mechanismus, mit dem das Marktsignal aus dem Großhandel beim Endverbraucher ankommen kann, an einer Stelle blockiert ist: an der Schnellladesäule, an der Wärmepumpe und am Backofen — überall dort, wo ein Verbraucher könnte, aber das Preissignal nicht spürt.
Diese Adressaten sollten hier hellhörig werden:
- Das Bundesfinanzministerium, weil hier Steuereinnahmen locken, die der Bundeshaushalt heute schlicht nicht sieht — auf jede Kilowattstunde, die direkt zum Verbraucher fließt, fallen Mehrwertsteuer und Stromsteuer an. Auf eine gedrosselte Anlage fällt nichts an.
- Die Netzbetreiber, weil sie auf den Strom, der nun durch ihre Leitungen fließt, Netzentgelte vereinnahmen — statt Entschädigungen für gedrosselte Anlagen umzulegen.
- Das Bundeswirtschafts- und Energieministerium, weil jede zusätzlich verbrauchte statt abgeregelte Terawattstunde die volkswirtschaftliche Effizienz des Energiesystems erhöht und dazu keine weitere Trasse erforderlich ist.
- Die Bundesnetzagentur, weil sie das Werkzeug hat, das System zu öffnen. Eine Festlegung nach § 13k EnWG, die die Ladeinfrastruktur in die flexible Verbrauchssteuerung einbindet, würde einen erheblichen Teil dieser 3,5 Prozent abregelter Erzeugung in echte Endverbrauchs-kWh verwandeln. Kein Bundeszuschuss. Keine neue Behörde. Keine neue Steuer.
Was wir vorschlagen
Kurzfristig eine kleine Festlegung der Bundesnetzagentur — das Prinzip „Nutzen statt Abregeln" auf die Verbraucher erweitern, überall dort, wo es heute schon technisch möglich ist. Und das ist es bereits: An den eichrechtskonformen Schnellladestationen in Deutschland hängt heute eine Anschlussleistung in der Größenordnung von acht Atomkraftwerken. In den Akkus der E-Autos auf den deutschen Straßen schlummert eine rollende Speicher-Kapazität von rund 120 GWh — ein Vielfaches dessen, was alle deutschen Pumpspeicherkraftwerke zusammen halten. Wir können sofort damit anfangen, ohne auf neue Gesetze und neue Technologien bis zum Sankt Nimmerleinstag zu warten.
Die juristische Architektur liegt fertig vor: § 13k EnWG. Eine Festlegung der Bundesnetzagentur reicht, um diesen Paragraphen scharf zu stellen — eine Konkretisierung im bestehenden Rahmen, ohne neues Gesetz und ohne neue Behörde.
Das Ergebnis, in einem Satz: Statt 554 Millionen Euro für Stillstand bekommen wir 554 Millionen Euro Wertschöpfung.
Die Anlagenbetreiber haben Erlöse aus tatsächlich verkauftem Strom, statt einer Entschädigung für nicht eingespeiste Kilowattstunden. Die Stromkund:innen zahlen weniger Netzentgelte, weil die Engpasskosten sinken. Der Finanzminister erhebt Steuer auf eine echte Transaktion. Die Netzbetreiber haben weniger Redispatch-Aufwand und brauchen weniger neue Trassen. 3,5 Millionen Tonnen CO₂ werden vermieden, weil das fossile Ersatz-Kraftwerk nicht anspringen muss.
Ein Federstrich. Eine Festlegung. Die Rechnung liegt offen. Es ist Zeit zu unterschreiben.
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